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Die schriftliche Prüfungsarbeit

- Konzeption, Anlage und Anfertigung -

Übersicht
1.0 Rechtsgrundlage
      1.1 Prüfungsordnung
      1.2 Prüfungsinformation Nr. 1
2.0 Konsequenzen für die Prüfungsarbeit
      2.1 Die spezifische Funktion der Prüfungsarbeit
      2.2 Anwendungen
3.0 Grundgedanken zu Konzeption und Anlage der Prüfungsarbeit
      3.1 Prinzipien für Konzeption und Anlage
      3.2 Elemente für Struktur und Aufbau
4.0 Empfehlungen für die Anfertigung der Prüfungsarbeit
      4.1 Leitfragen
5.0 Sprache, Textgestaltung, Textumfang
      5.1 Sprache
      5.2 Textgestaltung und Textumfang
      5.3 Anlagen
      5.4 Zitate
      5.5 Titelblatt
      5.6 Belegexemplare

      5.7 Bearbeitungsfrist

Bei Interesse empfiehlt es sich, diese umfangreiche Webseite auszudrucken.

1.0 Rechtsgrundlage

1.1 Prüfungsordnung

Die Verordnung über die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (2. LehrerPO) macht für die Anfertigung der Schriftlichen Prüfungsarbeit eine inhaltliche und eine formale Auflage.

  • Auflage zum Inhalt
    § 6 Abs. 1 Satz 2 lautet:
    „Die Prüfungsarbeit soll zeigen, dass der Prüfungskandidat in der Lage ist, die Anwendung seiner ... erziehungs- und fachwissenschaftlichen Kenntnisse auf die Unterrichts- und Erziehungsarbeit problembezogen darzustellen."
  • Auflage zum Umfang
    § 6 Abs. 4 Satz 3 lautet:
    „Der Umfang der Prüfungsarbeit soll mit Inhaltsverzeichnis, Anmerkungen, Literaturverzeichnis und schriftlichen Anlagen fünfzig Textseiten nicht überschreiten."

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1.2 Prüfungsinformation Nr. 1

Außerdem liegt die "Handreichung zur schriftlichen Prüfungsarbeit" vor, eine offizielle Interpretation von § 6 vor. Sie finden sie auf der Webseite gleichen Namens.
     Der Verfasser der Bausteine stellt hier Überlegungen vor, die mit den Grundlinien der o.g. "Handreichung" übereinstimmen. Auf der Grundlage seiner Erfahrungen hält er es jedoch für sinnvoll, die Regelungen der Prüfungsordnung  an einigen Stellen ausführlicher und stärker argumentativ auszulegen, als es dort der Fall ist.
     Im Übrigen schließen die folgenden Ausführungen an die Webseite „Zweck, Funktion und Themenstellung" an.

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2.0 Konsequenzen für die Prüfungsarbeit

Die zitierten Auflagen bestimmen Konzeption und Anlage der Prüfungsarbeit. Sie betreffen sowohl deren Inhalt und Struktur als auch die Auswahl des Darzustellenden.

2.1 Die spezifische Funktion der Prüfungsarbeit

Wie im Informationspapier zu 'Zweck, Funktion und Themenstellung' im einzelnen dargelegt, hat die Prüfungsarbeit eine spezifische Funktion und unterscheidet sich von dem Nachweis der Handlungsfähigkeit, der in den beiden Stunden der unterrichtspraktischen Prüfung zu erbringen ist.

  • In der unterrichtspraktischen Prüfung weist der Prüfungskandidat nach, dass er Unterricht erteilen kann.
  • In der Prüfungsarbeit zeigt er, dass er Grundlagen, Verlauf und Ergebnisse seiner Unterrichts- und/oder Erziehungspraxis zu untersuchen und erörtern sowie schlüssig und argumentativ darzustellen vermag.

So wird in der Prüfungsinformation Nr. 1 i.d.F. von 1982 ausgeführt:

„Gegenstand der Darstellung ist ... die Verwirklichung der zentralen Anliegen: ihre Begründung, Form, Ergebnisse, Bewertung."

Das Thema der schriftlichen Prüfungsarbeit bestimmt also einen erzieherisch auf Schüler oder didaktisch auf Unterricht, mithin auf Lehren und Lernen bezogenen Darstellungsgegenstand.

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2.2 Anwendungen

Zusammenfassend ist als Konsequenz der geltenden Vorgaben festzuhalten:

  • Jedes Thema ist eine individuell gestellte Einzelaufgabe, jede Prüfungsarbeit also ein Unikat.
  • Die Vielfalt denkbarer und möglicher Themenstellungen schließt es aus, Typen von Prüfungsarbeiten zu beschreiben, die als Vorbilder dienen könnten.
  • Schemata, Rezepte, Vorlagen, deren formale Beachtung den Erfolg garantierte, gibt es nicht.

Deshalb ist es weder sinnvoll noch auch möglich, generell gültige Vorschläge oder Empfehlungen für Aufbau und Struktur schriftlicher Prüfungsarbeiten, für unerlässliche Bearbeitungsteile sowie deren Anordnung und Proportionen zu formulieren.
     Im Gegensatz dazu ist es jedoch nützlich und notwendig, aus den Intentionen der Prüfungsordnung Prinzipien und daraus folgende Strukturelemente abzuleiten, die den Prüfungskandidaten dabei behilflich sind, die ihnen gestellte Aufgabe sachgerecht zu interpretieren und erfolgreich zu lösen.

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3.0 Grundgedanken zu Konzeption und Anlage der Prüfungsarbeit

Hans AEBLI hat sein bedeutendstes Buch Denken - das Ordnen des Tuns genannt. Wandelt man dieses Motto sinngemäß für Konzeption und Abfassung der schriftlichen Prüfungsarbeit ab, so ergibt sich folgender Leitsatz:

Darstellen ist Ordnen des Denkens.

Die nachstehenden Überlegungen wollen zur erfolgreichen Anwendung dieses Prinzips beitragen.

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3.1 Prinzipien für Konzeption und Anlage

Am Anfang aller Überlegungen sollte der Verfasser sein erkenntnisleitendes Interesse bestimmen, sich also Klarheit über seine Intentionen verschaffen. Er muss sich darüber schlüssig werden, was er in Erfahrung bringen will, aus welchen Gründen und zu welcher Erkenntnisabsicht er eine Konzeption entwickeln will.
     Für eine entsprechende Konzeption eignen sich vor allem folgende Möglichkeiten,
wobei die Übergänge zwischen den Formen fließend sind:

  • Entwicklung und Überprüfung zentraler Hypothesen bzw.
    Leitfragen zur Entwicklung eines Unterrichtsvorhabens,
  • Erprobung und/oder Untersuchung einer bestimmten didaktischen Variablen,
  • Untersuchung eines Sachverhaltes.

Daraus ergeben sich die folgenden Prinzipien:

  • Die spezifische Struktur einer jeden Prüfungsarbeit wird durch die konkrete Aufgabenstellung bestimmt. Das gilt insbesondere für die Entscheidung, ob eine Prüfungsarbeit nach chronologischen oder systematischen Gesichtspunkten angelegt wird.
  • In der Prüfungsarbeit gibt es keine Teile, die unabhängig vom Thema aus formalen Gründen in jedem Fall bearbeitet werden müssen.
         Die Auswahl der didaktischen Variablen, zu denen Ausführungen erforderlich sind, sowie deren Umfang und Tiefe folgen immer aus der gestellten Aufgabe.
  • Als didaktische Variablen werden hier insbesondere verstanden:
    Lernvoraussetzungen und sachstruktureller Entwicklungsstand der Schüler, Sachstrukturanalyse, didaktische Analyse, Reduktionsentscheidungen, Lernziele,
    Arbeits- und Gruppierungsformen, Auswahl und Untersuchung von Operationsobjekten.
  • Alle Ausführungen müssen im Sinne der Aufgabenstellung funktional sein. Selbstverständlichkeiten sind entbehrlich: Prüfungsarbeiten sind weder Lehrbuchtexte noch Literaturübersichten; es genügt, die Positionen anzugeben, auf die sich der Verfasser bezieht.
  • Nicht nur die Aufnahme für erforderlich gehaltener, sondern vor allem auch die Weglassung als wünschenswert anzusehender Erörterungsgesichtspunkte muss im Sinne der Aufgabenstellung begründet werden - kurz, aber explizit.
  • Wie schon bei der Aufgabenstellung müssen auch bei deren Bearbeitung Unterrichtsebene und Darstellungsebene trotz ihrer dialektischen Verklammerung sorgfältig unterschieden werden.

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3.2 Elemente für Struktur und Aufbau

Die folgenden Ausführungen sind - trotz Beachtung sachsystematischer Schlüssigkeit - lediglich eine Aufzählung; sie enthalten also keine verbindliche Abfolge von gliedernden Aspekten.

  • Auslegung (Interpretation) des gestellten Themas durch
    Erfassung, Durchdringung und Abgrenzung des Problemfeldes;
    daran anschließend
  • Fixierung und Begründung einer Erkenntnisabsicht,
    formuliert als Leitfragen oder Hypothese
  • Sichtung, Prüfung und Erörterung vorhandener Aussagen, insbesondere
    o themengerechte Auswahl von fachspezifischer, erziehungswissenschaftlicher,
       allgemein- und fachdidaktischer Literatur,
    o Akzentuierung aufgabenbezogen wichtiger Positionen,
    o Prüfung des Aktualitätsbezuges,
    o vorläufige bzw. hypothetische Formulierung eines eigenen Standpunktes.
  • Bündelung der Sichtungsergebnisse und deren Anwendung auf
    o Lerngruppe,
    o Problemfeld,
    o Fach,
    o Unterrichtsgegenstand.
       Bereits hier sollten Möglichkeiten für die Überprüfung von Hypothesen sowie das Belegen
       von Erkenntnissen entwickelt und Verfahren der Datenerhebung festgelegt werden.
  • Vorstellung einer Übersicht, die als Bezugsrahmen der Unterrichts- bzw. Erziehungsarbeit dient und es möglich macht, die im Text der Prüfungsarbeit behandelten themenbezogenen Ausschnitte aufgabengerecht in den entsprechenden Zusammenhang einzuordnen und zu würdigen.
  • Präsentation, Erörterung und kritische Auswertung zentraler Sachverhalte im Sinne der Aufgabenstellung, zum Beispiel
    o Segmente,
    o Phasen,
    o Aspekte
    der didaktischen bzw. erzieherischen Arbeit.
  • Dokumentation von Belegen, z.B.
    o Verschriftlichung von Mitschnitten
       oder anderen Erinnerungshilfen,
    o Befragungen und sonstige Erhebungen,
    o Schülerarbeiten,
    o Lernzielkontrollen,
    o Arbeitsbögen,
    o Bildmaterial,
    o Tafelbilder bzw. Overheadfolien.
  • Schlussfolgerungen, insbesondere:
    o Rückbindung an Hypothesen bzw. Leitfragen,
    o Begründung durch Ergebnisse und/oder Produkte,
    o Bezug zu den formulierten - eigenen wie auch fremden - Positionen,
    o Bewertung von Ergebnissen,
    o Eignung der verwendeten Verfahren,
    o Auswertung für weiteren Unterricht in dieser oder in anderen Lerngruppen:
       zum Beispiel
       Revisionen, Modifikationen, Ergänzungen,
       Änderungsmöglichkeiten, Erweiterungen.
  • Zusammenfassende Würdigung des Vorhabens - Gesamtreflexion.

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4.0 Empfehlungen für die Anfertigung der Prüfungsarbeit

In der Darstellung auf höchstens 50 Seiten werden alle Ausführungen und Weglassungen
             von der spezifischen Aufgabenstellung, dem Thema,
bestimmt.

4.1 Leitfragen

Bei der Anfertigung der Prüfungsarbeit kann der folgende Katalog von Leitfragen dazu dienen, die oben vorgestellten Prinzipien und Elemente sinnvoll und produktiv zu verwenden.

  • Entfaltung des Problems
    o Was soll untersucht bzw. bearbeitet werden und was will ich in Erfahrung bringen?
       Was muss dargestellt werden, was nicht?
    o Welche Bedeutung hat der Arbeitsgegenstand in Unterricht und Erziehung?
       Welche kann oder soll er in meiner Praxis von Erziehung und Unterricht haben?
    o Welches konkrete erkenntnis-, entscheidungs- und praxisleitendes Interesse
       liegt meinem Ansatz zugrunde?
    o Welche Hypothesen bzw. Leitfragen sind zu entwickeln?
    o Was liegt an Fakten, Erfahrungen, Thesen, Theorien o.ä. bereits vor
       und welchen Standpunkt nehme ich dazu ein?
    Welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten?
  • Entwickeln und Darstellen des Arbeitsverfahrens
    o Welche Methoden eignen sich zur Durchführung der Untersuchung
       bzw. zur Überprüfung der Hypothesen/Leitfragen?
    o Wie halte ich Daten fest, analysiere ich sie, gewinne ich aus ihnen
       gesicherte Erkenntnisse?
       Welchen einschränkenden Bedingungen unterliegen sie?
    o Unterscheide ich immer klar genug zwischen den Ergebnissen meines Unterrichts
       und dem Ergebnis meiner Untersuchung?
  • Erfassen und Darstellen bedeutsamer Faktoren des Arbeitsfeldes
    o Welche Eingrenzung des Arbeitsfeldes legt das Thema nahe?
    o Welche Faktoren bestimmen das Arbeitsfeld und sind zu erfassen,
       welche davon darzustellen? Psychische, soziale, organisatorische, materielle, situative,
       ggf. welche noch?
    o Welche dieser Faktoren müssen als feste Größen akzeptiert werden,
       welche dürften sich beeinflussen oder gestalten lassen?
    o Habe ich die Rahmenpläne für Unterricht und Erziehung beachtet?
  • Berücksichtigung der Unterrichtsebene
    o Hat der Aufgabengegenstand, haben die von mir aufgeworfenen Probleme und
       Ergebnisvermutungen (Hypothesen) Auswirkungen auf die Planung des Unterrichts?
    o Wie verschaffe ich dem Leser eine Übersichtsinformation zu meinem Unterrichtsvorhaben -
        z.B. in tabellarischer oder systematischer Form?
    o Welche Bezugspunkte der Unterrichtsebene müssen vorgestellt werden,
       damit der Kontext der Erörterungen und Reflexionen sichtbar ist?
    o Was ist - und mit welcher Begründung - genau darzustellen,
       was in großen Zügen, was gar nicht?
    o Wie umfangreich und nach welchen Kriterien - Thema beachten ! - stelle ich Details dar?
  • Die Durchführung des Vorhabens und seine Darstellung
    o Welche Akzentuierungen macht der Arbeitsgegenstand erforderlich?
    o Sind die Verfahren der Datenaufnahme geeignet und effektiv?
    o Was ist - und mit welcher Begründung - genau darzustellen,
       was gerafft und in großen Zügen, was gar nicht?
       Wie vermeide ich funktionslose Wiederholungen?
    o Welche Zitate, Quellenhinweise und -ausschnitte sind als Beleg bzw. Erläuterung
       zum Verständnis meines Textes erforderlich?
       Welche weiteren Dokumentationen (sog. Anlagen) außerdem?
    Leitlinie: „Wahrheiten und Einsichten gehören allen, nicht nur denen, die sie zuerst ausgesprochen haben, sondern auch denen, die sie nachher vertreten. So ist es nicht Platos und nicht allein Platos Einsicht, wenn wir sie beide sehen und verstehen." Montaigne, 1580
    Hinweis: Umfangreiche, also „seitenfressende" Anlagen lassen sich durch Nennung der Fundstelle und Verweis auf die Literatur vermeiden.
    o Entspricht die Darstellung dem tatsächlichen Geschehen? Auch das nicht Geglückte,
       Falsche, Zweifelhafte usw. gehört in die Darstellung, wenn es im Sinne des Themas
       bedeutsam ist.
       Wichtig sind immer die nachvollziehbare, wirklichkeitsgerechte Beschreibung
       und die angemessene, problembewusste Auswertung.
  • Analysieren, Beurteilen und Bewerten
    o Welche Schwerpunkte für Analyse und Beurteilung ergeben sich aus der Themenstellung?
    o Sind die Ausführungen durch Fakten belegt oder handelt es sich nur um -
       wenn auch plausible - Vermutungen?
    o Sind Urteile, Folgerungen, Veränderungsvorschläge schlüssig begründet?
       Werden unzulässige Vereinfachungen (monokausale Schlüsse) vermieden?
  • Herausarbeiten eines deutlichen Gesamtergebnisses
    o Wie formuliere und konturiere ich ein klares Gesamtergebnis?
       Erforderlich sind Berücksichtigung der Themenstellung,
       der anfangs aufgeworfenen Probleme, Leitfragen, Hypothesen.
    o Sind die Ergebnisse einer Lernerfolgskontrolle als Bezugspunkt
       für das Verständnis der Darstellung erforderlich?
       Wenn ja, nach welchen Gesichtspunkten ist sie zu entwerfen?
       Kein Schematismus, vielmehr Sachgemäßheit.
    o Ist das Ergebnis durch die ermittelten Daten, Beschreibungen, Analysen und
       Teilergebnisse begründet? Ist es keine bloße Wiederholung von schon Dargelegtem?
  • Aufbau der Darstellung
    o Ist dem Thema ein eher chronologisch oder ein eher systematisch angelegter
       Aufbau der Darstellung angemessen?
       Hinweis: Systematische Erörterungen können dichte Darstellungen fördern,
       chronologische zu weitschweifigen und additiven Ausführungen verführen.
    o Ist die Arbeit nach dem Prinzip der leichten Lesbarkeit angelegt?
       Hinweis: Querverweise verwenden, Anlagen an entsprechender Stelle in den Text
        eingliedern, übersichtliches Layout entwerfen, Belege in den Text eingliedern.
  • Beratung durch Ausbilder
    Haben Ausbilder an Stunden der der Arbeit zugrunde liegenden Unterrichtsreihe teilgenommen, so ist das an entsprechender Stelle zu vermerken.

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5.0 Sprache, Textgestaltung, Textumfang

5.1 Sprache

§ 6 Abs. 9 2. LehrerPO lautet:

„Vom Prüfungsausschuss ist die sprachliche Qualität der Prüfungsarbeit in die Bewertung einzubeziehen. Erhebliche Mängel im Gebrauch der deutschen Sprache schließen eine noch ausreichende Bewertung aus."

Das bedeutet in der Praxis, dass eine nennenswerte Anzahl von Verstößen - auch Flüchtigkeitsfehlern - gegen die Regeln der Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik den Wert einer Prüfungsarbeit mindert. Entsprechendes gilt für die sprachliche und stilistische Prägnanz des Textes.
     Genauere Ausführungen dazu finden Sie auf der Webseite „Die sprachliche Qualität".
Mithin empfiehlt sich eine sorgfältige Schlussredaktion; wenn möglich, sollte eine andere Person als der Verfasser zusätzlich Korrektur lesen. Auf Textverarbeitungssystemen gefertigte Arbeiten sollten ausschließlich auf Probeausdrucken korrigiert werden. Korrigiert man allein auf dem Bildschirm, werden nicht alle Fehler gefunden. Verlassen Sie sich nicht blindlings auf die Korrekturfunktion Ihrer Textverarbeitung. Sie kann Verstöße gegen Grammatik und Syntax nicht finden.

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5.2 Textgestaltung und Textumfang

§ 6 Abs. 4 2. LehrerPO schreibt vor, die Arbeit maschinenschriftlich zu fertigen. Sie ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfsmittel zu versehen.
     Die Textseite i.S. der 2.LehrerPO ist durch die DIN-Norm definiert und umfasst 38 Zeilen zu je 65 Anschlägen. Auf elektronischen Textverarbeitungssystemen sind entsprechende Schriftarten mit 10 Zeichen pro Zoll zu formatieren. Bei Verwendung von Proportionalschriften ist ein breiterer Rand erforderlich.
     Detaillierte Empfehlungen für ein Seitenlayout, das die Vorgabe beachtet, finden Sie auf der Webseite „Die Normseite".
     Entwerfen trotz der Seitenbegrenzung ein leserfreundliches Layout. Wenn deswegen Seiten die Ihnen zustehenden 38 Zeilen nicht nutzen, wird das bei einer Überschreitung der Seitenzahl i.d.R. berücksichtigt.

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5.3 Anlagen

Schriftliche Anlagen sind zulässig, werden jedoch auf die zugelassenen 50 Seiten angerechnet.
     Der Verfasser muss selbst entscheiden, welchen Anteil er nicht für Text, sondern zum Zwecke der Dokumentation für Anlagen nutzt.
     Aus der Fülle möglichen Materials hat er das auszuwählen, was hinsichtlich der gestellten Aufgabe notwendig oder doch funktional ist. Schriftliche Anlagen i.S. von § 6 Abs. 4 2.LehrerPO sind auch Abbildungen, Tabellen, grafische Darstellungen u.ä.

5.4 Zitate

§ 6 Abs. 4 Satz 5 2.LehrerPO verlangt am Schluss der Arbeit eine eigenhändig unterschriebene Erklärung mit folgendem Wortlaut:

„Ich versichere, dass ich die vorliegende Prüfungsarbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet habe."

Stellen der Prüfungsarbeit, die anderen Werken entnommen worden sind, und sonstige Entlehnungen müssen unter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein. Die Quellennachweise sind in der jetzt allgemein üblichen Kurzform (Name des Autors, Jahr der Veröffentlichung, Seitenzahl) oder als Ziffer mit entsprechender Fußnote  in den laufenden Text einzugliedern. Bei Zitaten aus dem Internet müssen als Quellenangaben die Internetadresse, das Datum und die Uhrzeit (MEZ) des bezogenen Zitats angegeben werden.

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5.5 Titelblatt

Für die Gestaltung des Titelblattes gibt es keine Vorschrift, aber eine übliche Praxis.

Das Thema der Arbeit muss so zitiert werden,
wie es in der Aufgabenstellung vorgegeben worden ist.

Hinzugefügt wird folgender Text, möglichst in zentrierte Zeilen aufgegliedert. Nummer, Bezirk und Laufbahn des Seminars sind sinngemäß einzusetzen.

Schriftliche Prüfungsarbeit
für das Amt des Studienrats
bzw. des Lehrers etc. -
vorgelegt von (Vorname, Name),
1. Schulpraktisches Seminar im Bezirk .............. (S) bzw. (L)

5.6 Belegexemplare

§ 6 Abs. 4 Satz 2 2. LehrerPO verlangt, ein Original und drei Kopien vorzulegen.
Dazu ist folgendes anzumerken:
     Der Begriff 'Original' bezeichnet hier das Aktenexemplar,
     der Begriff 'Kopie' weitere Exemplare.
     Technisch dürfen alle Exemplare Kopien einer Druckvorlage sein.

5.7 Bearbeitungsfrist

Für die Anfertigung der schriftlichen Prüfungsarbeit stehen Ihnen fünf Monate ab Bekanntgabe des Themas zur Verfügung. Sie erhalten dazu bei der Übergabe des Themas ein Merkblatt des Landesamtes für Lehramtsprüfungen. Ein Muster dieses Merkblattes finden Sie hier.


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Ausgearbeitet von:     Dr. Manfred Rosenbach -        letzte Änderung am: 15.01.08
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