[ Konzeption, Anlage und Anfertigung ] Landesamt
für Lehramtsprüfungen
Merkblatt fünf Monaten ab Bekanntgabe des Themas zur Verfügung. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten, da bei schuldhafter Versäumnis des Abgabetermins die Prüfung als nicht bestanden gilt. Wichtige Gründe, die Kandidatinnen und Kandidaten an der Bearbeitung der schriftlichen Prüfungsarbeit hindern, wie z. B. Dienstunfähigkeit, können auf Antrag zu einer Fristverlängerung führen. Der schriftliche Antrag ist mit Begründung und Nachweisen unverzüglich auf dem Dienstweg über das Schulpraktische Seminar zum Geschäftszeichen LLB P 31 - 33 einzureichen. in der Ferienzeit besteht die Möglichkeit, sich direkt an das. Prüfungsamt zu wenden. Das Prüfungsamt kann im Falle von Dienstunfähigkeit eine Überprüfung durch eine vertrauensärztliche Untersuchung anordnen; die Kosten dafür sind von der Kandidatin/dem Kandidaten zu tragen. Sollte am Abgabetag ein wichtiger Hinderungsgrund vorliegen, die schriftliche Prüfungsarbeit abzugeben, muß sich die Kandidatin/der Kandidat sofort mit dem Prüfungsamt unter Oberreichung von entsprechenden Nachweisen in Verbindung setzen, damit entschieden werden kann, ob eine Nachfrist gemäß § 6 Abs. 6 z. LehrerPO gewährt werden kann. Die Prüfungsarbeit ist im Original und drei Kopien der Seminarleiterin/dem Seminarleiter oder in den Ferien im Prüfungsamt während der Dienstzeiten einzureichen. Sofern die schriftliche Prüfungsarbeit über den Postweg eingereicht wird, ist die fristgemäße Abgabe durch Vorlage der Paketkarte, des Einschreib- oder des Einlieferungsscheines nachzuweisen.
gez. Eckardt
[ Konzeption, Anlage und Anfertigung ] Ausgearbeitet von: Dr. Manfred Rosenbach -
letzte Änderung am: 15.01.08 |