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Hausaufgaben

Thesen für die Unterrichtspraxis

1.0 Vorbemerkung

Hausaufgaben gehören zur Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Berliner Schule; daher steht es nicht im Belieben des einzelnen Lehrers, Hausaufgaben zu erteilen oder nicht. Die Ausführungsvorschriften über das Erteilen von Hausaufgaben, DBl. Teil III Nr. 6 vom 23. Mai 1991, S. 119 ff., geben einen Rahmen vor und bestimmen insbesondere, dass die Schulkonferenz Grundsätze für Art und Umfang der Hausaufgaben beschließt.

In Nr. 3 Abs. 1 der AV werden beherzigenswerte Ausführungen zur didaktischen und erzieherischen Funktion von Hausaufgaben vorgetragen. Einen Überblick über die einzelnen Bestimmungen finden Sie auf der Webseite „Die schulrechtlichen Vorschriften".

In den drei voraufgehenden Webseiten "Problematik", "Legitimation/Kritik", "Vorschriften" sind einige Materialien zur Problematik der Hausaufgaben zusammengestellt worden. Sie sollen nunmehr in einer Form ausgewertet werden, die für die tägliche Unterrichtsarbeit eine Hilfe sein kann. Dazu dienen die unten folgenden Thesen.

Auch die vier anschließenden Webseiten "Hinweise", "Regeln", "Grundsätze", "Prinzipien für sinnvolle Hausaufgaben" stellen in verschiedenen Ansätzen eine Reihe von Vorschlägen für die praktische Unterrichtsarbeit vor. Gedankliche Überschneidungen lassen sich dabei nicht vermeiden, doch werden sie wegen der Perspektivenvielfalt in Kauf genommen.

2.0 Thesen für die tägliche Unterrichtspraxis

1. HA haben nicht lediglich eine didaktische, sondern über den Unterricht hinaus eine erzieherische Funktion. Sie dienen dazu, die Fähigkeit zu selbständiger, selbst verantworteter Arbeit anzubahnen, zu stützen und zu festigen.
2. HA müssen stets in einem mitvollziehbaren, deutlichen Zusammenhang mit dem Gang des Unterrichts stehen; sie müssen mithin in eine Konzeption eingebettet sein. HA müssen mehr sein als eine Beschäftigungstherapie.
3. HA dürfen nicht improvisiert werden. Es ist im Einzelfall besser, gar keine HA zu stellen als eine schlecht durchdachte und vage formulierte. Arbeitsaufträge müssen genau und verständlich gestellt werden; bei jüngeren Schülern sollten sie schriftlich fixiert werden. Die Zeitplanung des Unterrichts muss diesen Gesichtspunkten bewusst entsprechen.
4. HA sind notwendig, um Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten anzubahnen, zu stützen und zu festigen, für die die Lernzeit im Unterricht grundsätzlich nicht ausreicht. Das muss für die Schüler einsichtig gemacht werden.
5. HA dürfen keine Leistungen verlangen, für die eigentlich die Anleitung durch den Lehrer erforderlich ist. Insbesondere ist es bedenklich, komplexe Lernziele, die im Unterricht nicht bewältigt werden konnten, in die HA zu verlagern.
6. Alle Formen von HA bedürfen ausdrücklicher, ggf. wiederholter Anleitung; die Schüler müssen in Arten und Formen geistiger Arbeit sowie in deren ökonomische und funktionale Bewältigung ausdrücklich eingeführt werden
7. HA sollen anwendungsbezogen sein; vor allem jüngere Schüler dürfen weder mit mechanischen Übungen gelangweilt noch mit zu anspruchvollen Transferleistungen überfordert werden.
8. HA sollen Einsichten der Motivationspsychologie berücksichtigen. Daraus folgt u. a.:
  • HA dürfen in den Augen der Schüler nicht zu einer Strafe werden;
  • HA müssen in einer Form überprüft werden, die die Schüler möglichst nicht zum Mogeln, Ausweichen, sich Drücken, Abschreiben, Inanspruchnahme fremder Hilfe verleiten.
  • HA müssen als sinnvoll erlebt werden können.
9. HA können vor allem dann als sinnvoll erlebt werden, wenn sie dazu dienen, den anschließenden Unterricht ergiebiger, interessant etc. zu gestalten.
10. Wenn die Schüler HA ernst nehmen sollen, müssen auch die Lehrer sie ernst nehmen. Dazu gehört vor allem, dass die Ergebnisse der häuslichen Arbeit zur Kenntnis genommen und gewürdigt werden.
11. Die Erledigung der HA darf nicht lediglich formal kontrolliert werden; ihre Besprechung sollte nicht dazu führen, dass der eigentlich geplante Unterricht unangemessen verkürzt wird. Schriftlich zu erledigende HA sollte der Lehrer regelmäßig überprüfen, indem er einzelne Hefte zu Hause nachsieht und die Arbeit in förderlicher Weise auswertet.
12. HA für Schüler der Oberstufe unterscheiden sich in ihrer didaktischen und erzieherischen Funktion - unbeschadet grundsätzlich geltender Aspekte von HA für Schüler der Mittelstufe.

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Ausgearbeitet von:     Dr. Manfred Rosenbach -        letzte Änderung am: 15.01.08
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