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Hausaufgaben
Thesen für die Unterrichtspraxis
1.0 Vorbemerkung
Hausaufgaben gehören zur Unterrichts-
und Erziehungsarbeit in der Berliner Schule; daher steht es nicht im Belieben des
einzelnen Lehrers, Hausaufgaben zu erteilen oder nicht. Die Ausführungsvorschriften über
das Erteilen von Hausaufgaben, DBl. Teil III Nr. 6 vom 23. Mai 1991, S. 119 ff., geben
einen Rahmen vor und bestimmen insbesondere, dass die Schulkonferenz Grundsätze für Art
und Umfang der Hausaufgaben beschließt.
In Nr. 3 Abs. 1 der AV werden
beherzigenswerte Ausführungen zur didaktischen und erzieherischen Funktion von
Hausaufgaben vorgetragen. Einen Überblick über die einzelnen Bestimmungen finden Sie auf
der Webseite Die schulrechtlichen Vorschriften".
In den drei voraufgehenden Webseiten
"Problematik", "Legitimation/Kritik", "Vorschriften" sind einige Materialien
zur Problematik der Hausaufgaben zusammengestellt worden. Sie sollen nunmehr in einer Form
ausgewertet werden, die für die tägliche Unterrichtsarbeit eine Hilfe sein kann. Dazu
dienen die unten folgenden Thesen.
Auch die vier anschließenden Webseiten
"Hinweise", "Regeln", "Grundsätze",
"Prinzipien für sinnvolle Hausaufgaben"
stellen in verschiedenen Ansätzen eine Reihe von Vorschlägen für die praktische
Unterrichtsarbeit vor. Gedankliche Überschneidungen lassen sich dabei nicht vermeiden,
doch werden sie wegen der Perspektivenvielfalt in Kauf genommen.
2.0 Thesen für die tägliche
Unterrichtspraxis
1. |
HA
haben nicht lediglich eine didaktische, sondern über den Unterricht hinaus eine
erzieherische Funktion. Sie dienen dazu, die Fähigkeit zu selbständiger, selbst
verantworteter Arbeit anzubahnen, zu stützen und zu festigen. |
2. |
HA
müssen stets in einem mitvollziehbaren, deutlichen Zusammenhang mit dem Gang des
Unterrichts stehen; sie müssen mithin in eine Konzeption eingebettet sein. HA müssen
mehr sein als eine Beschäftigungstherapie. |
3. |
HA
dürfen nicht improvisiert werden. Es ist im Einzelfall besser, gar keine HA zu stellen
als eine schlecht durchdachte und vage formulierte. Arbeitsaufträge müssen genau und
verständlich gestellt werden; bei jüngeren Schülern sollten sie schriftlich fixiert
werden. Die Zeitplanung des Unterrichts muss diesen Gesichtspunkten bewusst entsprechen. |
4. |
HA
sind notwendig, um Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten anzubahnen, zu stützen und
zu festigen, für die die Lernzeit im Unterricht grundsätzlich nicht ausreicht. Das muss
für die Schüler einsichtig gemacht werden. |
5. |
HA
dürfen keine Leistungen verlangen, für die eigentlich die Anleitung durch den Lehrer
erforderlich ist. Insbesondere ist es bedenklich, komplexe Lernziele, die im Unterricht
nicht bewältigt werden konnten, in die HA zu verlagern. |
6. |
Alle
Formen von HA bedürfen ausdrücklicher, ggf. wiederholter Anleitung; die Schüler müssen
in Arten und Formen geistiger Arbeit sowie in deren ökonomische und funktionale
Bewältigung ausdrücklich eingeführt werden |
7. |
HA
sollen anwendungsbezogen sein; vor allem jüngere Schüler dürfen weder mit mechanischen
Übungen gelangweilt noch mit zu anspruchvollen Transferleistungen überfordert werden. |
8. |
HA
sollen Einsichten der Motivationspsychologie berücksichtigen. Daraus folgt u. a.:
- HA dürfen in den Augen der Schüler nicht
zu einer Strafe werden;
- HA müssen in einer Form überprüft
werden, die die Schüler möglichst nicht zum Mogeln, Ausweichen, sich Drücken,
Abschreiben, Inanspruchnahme fremder Hilfe verleiten.
- HA müssen als sinnvoll erlebt werden
können.
|
9. |
HA
können vor allem dann als sinnvoll erlebt werden, wenn sie dazu dienen, den
anschließenden Unterricht ergiebiger, interessant etc. zu gestalten. |
10. |
Wenn
die Schüler HA ernst nehmen sollen, müssen auch die Lehrer sie ernst nehmen. Dazu
gehört vor allem, dass die Ergebnisse der häuslichen Arbeit zur Kenntnis genommen und
gewürdigt werden. |
11. |
Die
Erledigung der HA darf nicht lediglich formal kontrolliert werden; ihre Besprechung sollte
nicht dazu führen, dass der eigentlich geplante Unterricht unangemessen verkürzt wird.
Schriftlich zu erledigende HA sollte der Lehrer regelmäßig überprüfen, indem er
einzelne Hefte zu Hause nachsieht und die Arbeit in förderlicher Weise auswertet. |
12. |
HA
für Schüler der Oberstufe unterscheiden sich in ihrer didaktischen und erzieherischen
Funktion - unbeschadet grundsätzlich geltender Aspekte von HA für Schüler der
Mittelstufe. |
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Ausgearbeitet von: Dr. Manfred Rosenbach -
letzte Änderung am: 15.01.08
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