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Lernzielstufen und
Anforderungsbereiche
1.0 Konstruktion von
Prüfungsaufgaben
Die didaktischen Kategorien des
lernzielorientierten Unterrichts eignen sich auch zur präzisen Konstruktion von
Lernzielüberprüfungen, insbesondere von Aufgabenstellungen im Abitur.
Der Senator für Schulwesen hat deshalb
die Lernzielstufen des Kultusministerbeschlusses vom 15. Juni 1975 aufgegriffen und in
Nr. 6 der - jetzt allerdings nicht mehr geltenden - Ausführungsvorschriften über
die Prüfungsanforderungen im Abitur (AV-PA) zur Grundlage für die Konstruktion von
Prüfungsaufgaben gemacht.
Die Lernzielstufen
Reproduktion, Reorganisation,
Transfer, problemlösendes Denken
wurden zu Anforderungsbereichen
zusammengefasst, für die drei einprägsame Begriffe galten:
Kennen - Verwenden - Urteilen
Deshalb werden sie hier vorgestellt; im
übrigen gilt die im folgenden zitierte Begrifflichkeit.
2.0 Lernzielstufen in
Prüfungsaufgaben
Die Neufassung der "Allgemeinen
Grundlagen für die Konstruktion von Prüfungsaufgaben"
von 1985/88 hat sich von dieser Begrifflichkeit gelöst und unterscheidet nur noch die Aufgabenbereiche
I, II und III. Der Text der durch Verordnungen vom 14. Juli 1993, vom
6. Juli 1995 und vom 11. September 1995 aktualisierten Fassung (Ausführungsvorschriften
über die Abiturprüfung) findet sich am leichtesten in der Sammlung Schulrecht für Berlin
(Luchterhand) unter Nr. 4.5.1, S. 121 ff. und lautet wie folgt.
6 - Allgemeine Grundlagen für die
Konstruktion von Prüfungsaufgaben
(1) Bei der Konstruktion und Bewertung
von Prüfungsaufgaben sind die folgenden drei
Anforderungsbereiche zu berücksichtigen:
a) Der Anforderungsbereich I
umfasst
- die Wiedergabe von Sachverhalten (z. B.
Daten, Fakten, Regeln, Formeln,
Aussagen) aus einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden
Zusammenhang sowie
- die Beschreibung und Verwendung
gelernter und geübter Arbeitstechniken und
Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden
Zusammenhang.
b) Der Anforderungsbereich II umfasst
- selbständiges Auswählen, Anordnen,
Verarbeiten und Darstellen bekannter
Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung
bekannten Zusammenhang sowie
- selbständiges Übertragen des
Gelernten auf vergleichbare neue Situationen,
wobeies entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte
Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann.
c) Der Anforderungsbereich III
umfasst planmäßiges
Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel,
zu selbständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen,
Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten
Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgaben
geeigneten
selbständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst.
(2) Die Aufgabe muss so konstruiert
werden, dass mit etwa der Hälfte der erwarteten Leistung
die Note ausreichend erreicht werden kann. Die Prüfungsaufgabe
erreicht dann ein
angemessenes Niveau, wenn das Schwergewicht der zu erbringenden
Leistungen im
Anforderungsbereich II liegt und daneben die Anforderungsbereiche
I und III berücksichtigt
werden, und zwar Anforderungsbereich I in höherem Maße als
Anforderungsbereich III.
Besonderheiten einzelner Fächer sind in den Anlagen 1 bis 4
geregelt.
(3) Unterschiede zwischen
Leistungsfächern und Grundkursfächern orientieren sich an
folgenden Merkmalen: Menge der zu verarbeitenden lnformationen,
Grad an gedanklicher
Komplexität (Zahl der Fakten und Probleme, die zueinander
in Beziehung zu setzen sind),
Abstraktionsebene von Material und Aufgabenstellung, Umfang der
lenkenden Vorgaben
(z.B. strukturierende Hilfen, Teilschritte) in der
Aufgabenstellung, gefordertes Maß an
Methodenkenntnis und Sicherheit in der Anwendung, Umfang der
Transferleistungen,
Grad der erwarteten begrifflichen Differenzierung bei der
Problementfaltung und der
Problemlösung sowie Grad der erwarteten Selbständigkeit des
Kandidaten.
3.0 Literaturnachweis
Die diesen Ausführungen zugrunde
liegende Literatur wird auf der Webseite "Literaturgrundlage"
zusammengefasst.
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Ausgearbeitet von: Dr. Manfred Rosenbach -
letzte Änderung am: 15.01.08
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