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Lernzielstufen und Anforderungsbereiche

1.0 Konstruktion von Prüfungsaufgaben

Die didaktischen Kategorien des lernzielorientierten Unterrichts eignen sich auch zur präzisen Konstruktion von Lernzielüberprüfungen, insbesondere von Aufgabenstellungen im Abitur.

Der Senator für Schulwesen hat deshalb die Lernzielstufen des Kultusministerbeschlusses vom 15. Juni 1975 aufgegriffen und in Nr. 6 der - jetzt allerdings nicht mehr geltenden - Ausführungsvorschriften über die Prüfungsanforderungen im Abitur (AV-PA) zur Grundlage für die Konstruktion von Prüfungsaufgaben gemacht.

Die Lernzielstufen

Reproduktion, Reorganisation, Transfer, problemlösendes Denken

wurden zu Anforderungsbereichen zusammengefasst, für die drei einprägsame Begriffe galten:

Kennen - Verwenden - Urteilen

Deshalb werden sie hier vorgestellt; im übrigen gilt die im folgenden zitierte Begrifflichkeit.

2.0 Lernzielstufen in Prüfungsaufgaben

Die Neufassung der "Allgemeinen Grundlagen für die Konstruktion von Prüfungsaufgaben"
von 1985/88 hat sich von dieser Begrifflichkeit gelöst und unterscheidet nur noch die Aufgabenbereiche I, II und III. Der Text der durch Verordnungen vom 14. Juli 1993, vom
6. Juli 1995 und vom 11. September 1995 aktualisierten Fassung (Ausführungsvorschriften
über die Abiturprüfung) findet sich am leichtesten in der Sammlung Schulrecht für Berlin (Luchterhand) unter Nr. 4.5.1, S. 121 ff. und lautet wie folgt.

6 - Allgemeine Grundlagen für die Konstruktion von Prüfungsaufgaben

(1) Bei der Konstruktion und Bewertung von Prüfungsaufgaben sind die folgenden drei
     Anforderungsbereiche zu berücksichtigen:

a) Der Anforderungsbereich I umfasst

- die Wiedergabe von Sachverhalten (z. B. Daten, Fakten, Regeln, Formeln,
  Aussagen) aus einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden
  Zusammenhang sowie

- die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und
   Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden
   Zusammenhang.

b) Der Anforderungsbereich II umfasst

- selbständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter
   Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung
   bekannten Zusammenhang sowie

- selbständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen,
  wobeies entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte
   Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann.

c) Der Anforderungsbereich III

    umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel,
    zu selbständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen,
    Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten
    Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgaben geeigneten
    selbständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst.

(2) Die Aufgabe muss so konstruiert werden, dass mit etwa der Hälfte der erwarteten Leistung
     die Note ausreichend erreicht werden kann. Die Prüfungsaufgabe erreicht dann ein
     angemessenes Niveau, wenn das Schwergewicht der zu erbringenden Leistungen im
     Anforderungsbereich II liegt und daneben die Anforderungsbereiche I und III berücksichtigt
     werden, und zwar Anforderungsbereich I in höherem Maße als Anforderungsbereich III.
     Besonderheiten einzelner Fächer sind in den Anlagen 1 bis 4 geregelt.

(3) Unterschiede zwischen Leistungsfächern und Grundkursfächern orientieren sich an
     folgenden Merkmalen: Menge der zu verarbeitenden lnformationen, Grad an gedanklicher
      Komplexität (Zahl der Fakten und Probleme, die zueinander in Beziehung zu setzen sind),
     Abstraktionsebene von Material und Aufgabenstellung, Umfang der lenkenden Vorgaben
     (z.B. strukturierende Hilfen, Teilschritte) in der Aufgabenstellung, gefordertes Maß an
     Methodenkenntnis und Sicherheit in der Anwendung, Umfang der Transferleistungen,
     Grad der erwarteten begrifflichen Differenzierung bei der Problementfaltung und der
     Problemlösung sowie Grad der erwarteten Selbständigkeit des Kandidaten. 

3.0 Literaturnachweis

Die diesen Ausführungen zugrunde liegende Literatur wird auf der Webseite "Literaturgrundlage" zusammengefasst.


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Ausgearbeitet von:     Dr. Manfred Rosenbach -        letzte Änderung am: 15.01.08
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