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Werte für ein demokratisches Bildungswesen

Übersicht
1.0 Das Problemfeld
2.0 Sieben »Gipfel« – ein geistesgeschichtlicher Rückblick
      2.1 Der Mythos
      2.2 Die »Goldene Regel«
      2.3 Aristoteles
      2.4 Thomas HOBBES
      2.5 Immanuel KANT
      2.6 Émile DURKHEIM
      2.7 John RAWLS und der Kommunitarismus
3.0 Fünf Dimensionen von Werten
      3.1 Ökonomie
      3.2 Rechtsordnung
      3.3 Entfaltung der Persönlichkeit
      3.4 Kultur
      3.5 Eine subsidiäre und föderale Weltrepublik
4.0 Folgerungen für das Bildungswesen

1.0 Das Problemfeld

»Werte« sind seit längerer Zeit ein zentrales Thema gesellschafts- und/oder bildungspolitischer Diskussionen, vor allem aber Gegenstand entsprechender Forderungen, die sich insbesondere an die Schulen richten. Vertiefungen zum Begriff »Werte« finden sie auf den Webeseiten
     o "Werte, Gegen-Werte, Un-Werte" 
     o "Tugenden oder Werte? - I. Die Kardinaltugenden"

Die Einwanderung aus islamisch geprägten Ländern hat die ohnehin bestehenden Auffassungsunterschiede verschärft und inzwischen vielfach zum offenen Konflikt mit den Wertvorstellungen der einheimischen Bürger geführt. Strittig ist insgesamt nicht nur die Definition der Werte im Einzelnen, sondern vor allem auch ihre Herkunft, Ableitung, Begründung und Verankerung. Eine pädagogische Antwort auf die dargestellte Situation ist unabweislich.

In Berlin hat die seit kurzem beabsichtigte Einführung des für alle Schüler verbindlichen „Werte-Unterrichts“ zu einer heftigen Kontroverse geführt. Wie sie zeigt, werden insbesondere zwei Fragen unterschiedlich beantwortet:

  • Welche Pflichten und Aufgaben hat die öffentliche Schule im Bereich einer Werteorientierung der Schüler zu erfüllen, obwohl das Grundgesetz in Artikel 4 Abs. 1 die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit als unverletzlich bezeichnet, in Abs. 2 die ungestörte Religionsausübung gewährleistet und somit den Staat, also auch die Schule zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet?

  • Welche Rechte und Ansprüche folgen aus Art. 7 Abs. 3 GG, der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach begründet, für die Kirchen und Glaubensgemeinschaften gegenüber den staatlichen Schulen, zumal dem Staat gemäß Art. 7 Abs.1 eine in ständiger, gefestigter Rechtsprechung zugestandene „umfassende Gestaltungsbefugnis für das Schulwesen“ zukommt?

Die zweite Frage ist deswegen noch schwieriger zu beantworten, weil nicht nur die beiden großen christlichen Kirchen das Recht auf Erteilung von Religionsunterricht geltend machen, sondern inzwischen auch areligiös-freidenkerische Vereinigungen einerseits  und islamische Institutionen andererseits.

Dieser Text wird nicht in der Absicht verfasst, zu diesen und den anschließenden Fragen einen Diskussionsbeitrag zu leisten. Er trägt lediglich Überlegungen vor, die den skizzierten Konflikt in der Weise aufheben können, dass sie ihn auf eine höhere Ebene heben. Der Konflikt bestünde zwar weiterhin, doch könnte dann mit ihm pragmatisch und konstruktiv umgegangen werden. Gerade in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft sollte es Wertvorstellungen geben, die nicht nur – unbeschadet eigener Positionen – allgemein anerkannt werden, sondern auch im Bildungswesen zur Geltung kommen können.

Der folgende Text beruht auf dem Aufsatz von Otfried HÖFFE, Ordinarius für Philosophie an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 195 vom 23. August 2004).

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2.0 Sieben »Gipfel« – ein geistesgeschichtlicher Rückblick

Otfried HÖFFE verzichtet absichtlich und ausdrücklich darauf, normativ-deduktiv vorzugehen. Statt dessen will er induktiv und interkulturell beginnen und im Durchwandern verschiedener Epochen und Kulturen bei „sieben Gipfeln“ haltmachen. Auf der Grundlage dieses geistesgeschichtlichen Rückblicks entwickelt er „fünf Dimensionen von Werten“, auf die das Bildungswesen verpflichtet ist.

Welche Werte halten eine Gesellschaft zusammen? Diese Frage beschäftigt die Menschen seit ihrer Frühzeit. HÖFFE sieht unter den vielfältigen Antworten sieben markante „Gipfel“.

2.1 Der Mythos

Der Mythos deutet die Lebensfragen des Menschen in Gestalten und Bildern. Das überragende Gewicht der entscheidenden Werte wird sinnfällig, indem man sie sich als Götter vorstellt. Der sachliche Kern dieses vorphilosophischen Denkens überzeugt bis heute:

Grundwerte haben eine überpositive, der Willkür der Menschen entzogene Gültigkeit.

Zu ihnen gehören schon hier die Rechtsordnung in der Gesellschaft sowie Rechtssinn und Kooperationsbereitschaft der Menschen. Verkörpert werden sie von den drei Töchtern des Zeus (Macht) und der Themis (Sitte und Ordnung):

  • Dike (Recht und gerechte Rechtssprechung),

  • Eirene (Rechtsfrieden)

  • und Eunomia (gute Gesetze und Rechtssinn).

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2.2 Die »Goldene Regel«

In Indien, China, Ägypten und Alt-Israel wird – in unterschiedlichen Formulierungen – der Grundsatz der Wechselseitigkeit gefunden, die Goldene Regel. Sie lautet ausführlich:

„Ob Mann oder Frau, arm oder reich, mächtig oder schwach –
behandele alle Menschen gleich,
und zwar so, wie auch du von ihnen behandelt sein möchtest.“

JESUS von Nazareth hat die Goldene Regel in seine „Bergpredigt" aufgenommen (Evangelium nach Matthäus 7, 12): 

„Alles nun, das euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch."

Noch ein weiterer Wert, sogar Komplex von Werten, findet sich in den unterschiedlichsten Kulturen und Epochen:

  • Mitleid,

  • Hilfsbereitschaft

  • und Wohlwollen beziehungsweise Nächstenliebe.

2.3 Aristoteles

Aristoteles versteht das Recht als die „Ordnung des Gemeinwesens“ und bestätigt damit dessen herausragendes Gewicht. Trotzdem spricht er einem anderen Wert eine größere Bedeutung zu, der Freundschaft (philia).

Wichtiger noch als die Rechtsordnung ist, daß man einander nicht fremd, sondern freund ist. Nur dann können Streit und Gewalt gebannt werden – die größte Bedrohung eines Gemeinwesens.

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2.4 Thomas HOBBES

Der große politische Philosoph der Neuzeit, Thomas Hobbes, benennt zunächst die Faktoren, die genau dieses, den Krieg, hervorbringen:

  • die Konkurrenz um knappe Güter,

  • das Mißtrauen in die Friedensbereitschaft der anderen,

  • den Kampf um gegenseitige Anerkennung.

Der dreidimensionalen Konfliktnatur stellt er jedoch eine ebenfalls dreidimensionale Friedensnatur entgegen:

  • die Angst vor einem gewaltsamen Tod,

  • das Verlangen nach einem angenehmen Leben,

  • die Hoffnung, die dafür erforderlichen Dinge durch Fleiß zu erreichen.

Nur zur Sicherung des überragenden Wertes, des Friedens, führt Hobbes das Recht und die zu Zwang befugte Staatsmacht – i.S. eines staatlichen Gewaltmonopols – ein.

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2.5 Immanuel KANT

HÖFFE bezeichnet KANT als den Höhe- und zugleich Wendepunkt der europäischen Aufklärung. KANT beschreibt drei Kernelemente moderner Gemeinwesen:

  • Dem Recht gebührt der absolute Vorrang vor allen anderen Werten.

  • Das Recht muss sich dazu einem normativen moralischen Kriterium unterwerfen – der Gerechtigkeit.

  • Der Gerechtigkeit liegt der absolute Wert jedes einzelnen Menschen zugrunde. Dieser heißt auch Menschenwürde.

Die Frage, was eine Gesellschaft zusammenhält, behält ihr Recht; sie tritt aber hinter der anderen Frage zurück, wie die Gesellschaft den Wert jedes einzelnen schützt. Die drei Werte gelten nicht nur innerhalb von Staaten, sondern auch zwischen ihnen. Damit wird KANT zum überragenden Denker einer globalen Rechts- und Friedensordnung.

Im Prinzip der allgemeinverträglichen Freiheit faßt KANT seine Überlegungen zum Recht zusammen (1983, S. 337):

„Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür (d.h.: die Handlungsfreiheit) des einen mit der Willkür des andern nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann.“ 

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2.6 Émile DURKHEIM

Das Thema, das der Rechtsethiker Kant zurückstuft, greift hundert Jahre später der Gesellschaftstheoretiker Émile DURKHEIM auf. Er konstatiert zweierlei:

Auf der sozialen Seite erklärt er die Solidarität zu dem Wert, der über den Zusammenhalt einer Gesellschaft entscheidet.

Auf der persönlichen Seite stellt er dagegen eine zunehmende Individualisierung fest. Sie untergräbt aber im Gegensatz zu einem weit verbreiteten Pessimismus keineswegs jede Bindung, denn zusammen mit ihr geht eine Teilung der gesellschaftlichen Arbeit einher. Diese verbindet eine immer dichtere Kooperation und funktionale Abhängigkeit mit dem Bewusstsein, dass die Einmaligkeit der Individualität nicht aufgegeben werden kann.

Dabei wandelt sich die „organische Solidarität“ der einfachen Gesellschaften zu einer „mechanischen Solidarität“. Sie wiederum entspricht dem Recht und der (Straf-)Gerechtigkeit.

2.7 John RAWLS – der Kommunitarismus

John RAWLS erklärt die Gerechtigkeit zur ersten Tugend einer Gesellschaft. Die Stabilität einer wohlgeordneten Gesellschaft vertraut er dem Gerechtigkeitssinn an. Der Kommunitarismus betont dagegen den Wert kultureller Besonderheiten. Ohne sie und ein Wir-Gefühl vermag keine Gesellschaft die für den Zusammenhalt notwendigen moralischen Ressourcen zu erneuern. Deshalb sind überschaubare, auf gemeinsame Werte verpflichtete Einheiten erforderlich.

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3.0 Fünf Dimensionen von Werten

Dieser geistesgeschichtliche Rückblick mündet schlüssig darin ein, für unsere Gesellschaftsform fünf Wertedimensionen zu beschreiben. Weil es auf die Bildung ankommt, ist vor allem auf die personale Seite zu achten, dabei auf ihre grundlegende Schicht, die Grundwerte. Aus ihnen lassen sich mittlere Werte gewinnen, die von den jeweiligen Gesellschaftsverhältnissen, außerdem auch von wechselnden Bedürfnissen und Interessen abhängen. Sie fallen daher verschieden aus, ohne deswegen gegen gemeinsame Grundwerte zu sprechen.

3.1 Ökonomie

Auch in liberalen Demokratien wollen die Menschen zunächst überleben. Die dafür erforderlichen Güter und Dienstleistungen müssen erarbeitet werden

Die entsprechende Wirtschafts- und Arbeitswelt begründet daher die erste, ökonomische Dimension von Werten. Hierhin gehören Arbeitswille und Leistungsbereitschaft, vorab auch die Bereitschaft, eine Berufskompetenz sowohl zu erwerben als auch fortzubilden. In der arbeitsteiligen, spezialisierten Welt sind zusätzlich Kooperationsfähigkeit, Sensibilität und Kreativität erforderlich.

Die ökonomische Dimension enthält zwei Elemente, die bereits in die zweite und die dritte Dimension hinüberreichen. 

  • Aus dem Wert der Gleichheit folgt als Element einer gerechten Ordnung, dass sich alle in gleicher Weise für ihren Lebensunterhalt anstrengen müssen, es also keine Faulenzer und Nutznießer geben darf. 

  • Ferner muss mit jeder Art von Ressourcen haushälterisch umgegangen werden – auch mit den eigenen Mitteln und Kräften.

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3.2 Rechtsordnung

Solange Menschen denselben Lebensraum miteinander teilen und dabei bloß dem eigenen Gut- und Rechtdünken folgen, sind weder Individuen oder Gruppen noch ganze Völker vor Konflikten, selbst Gewalttaten, sicher. Weder Leib und Leben noch Hab und Gut, überhaupt kein Freiraum persönlicher Lebensführung sind letztlich geschützt. Solch ein Zustand widerspricht dem Selbstinteresse jedes Menschen. Darum erkennen alle Gesellschaften eine zweite, politisch-soziale Wertedimension an:

An die Stelle willkürlicher Konfliktlösung trete eine Rechtsordnung, die auf der wechselseitigen Anerkennung der Menschen als Personen gleicher Würde, auf den Menschenrechten, gründet.

In diesen Zusammenhang gehört auch die Bereitschaft, einander gelten und gewähren zu lassen sowie andersartige Anschauungen und Handlungsweisen zu achten – mithin die Toleranz. Indem man die anderen als ebenbürtige Personen anerkennt, achtet man deren Eigenarten – vorausgesetzt, daß sie nicht dasselbe Recht der anderen beeinträchtigen.

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3.3 Entfaltung der Persönlichkeit

Aus den Menschenrechten folgt: Die Bürger nicht um des Gemeinwesens willen da, sondern haben einen Eigenwert und zugleich das Recht, nach eigenem Wunsch und Willen ihr Glück zu suchen. Diesem Zweck dienen Werte im Dienst von Selbstentfaltung und gutem Leben. Sie beruhen auf einem Bündel unterschiedlicher Fähigkeiten; das sind die Fähigkeit,

  • mit knappen Ressourcen haushälterisch umzugehen,

  • sich nicht den jeweiligen Leidenschaften unbesonnen auszuliefern,

  • sich nicht den vorherrschenden Ansichten kritiklos zu unterwerfen,

  • bei vielfältigen Wahlmöglichkeiten Entscheidungen im Sinne des langfristigen Wohls urteilssicher zu treffen,

  • ganz neue Optionen (etwa seitens der Biomedizin) nach Maßgabe anerkannter Maßstäbe, wie der Menschenrechte, richtig einzuschätzen.

Noch grundlegender sind aber Werte wie

  • Welt- und Selbstvertrauen,

  • Selbst- und Fremdachtung,

  • Kooperationsfähigkeit und Sozialkompetenz.

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3.4 Kultur

Eine konkrete Gesellschaft beruht auf Gemeinsamkeiten. Sie beginnen in der Regel mit der Sprache (oder einer wohldefinierten Mehrsprachigkeit). In ihr sind die Rechtstexte formuliert und wird im Parlament sowie in der Öffentlichkeit debattiert. In deren Hintergrund steht eine reiche philosophische, literarische und soziale Kultur.

  • Mit der Wirtschaft verdient eine Gesellschaft ihren Lebensunterhalt.

  • Mit Recht, Menschenrechten und Demokratie genügt sie dem Leitwert der Gerechtigkeit.

  • Ihren Zusammenhalt findet sie aber über die Sprache, über Wissenschaft und Philosophie, nicht zuletzt über Musik, Kunst und Architektur.

  • Und in einer Bürgergesellschaft, die diesen Namen verdient, treten auch heute noch Momente von (staats)bürgerlicher Freundschaft zutage.

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3.5 Eine subsidiäre und föderale Weltrepublik

Die Sorge um das eigene Gemeinwesen ist im Zeitalter der Globalisierung durch kosmopolitische oder Weltbürgerwerte zu ergänzen. Auf der politischen Seite, im Verhältnis der Staaten zueinander, braucht es, was den Einzelstaaten selbstverständlich geworden ist, eine liberale Demokratie. Die entsprechende globale Rechts- und Friedensordnung besteht in einer subsidiären und föderalen Weltrepublik.

Ihr entsprechen auf der personalen Seite Weltbürgerwerte. Als Beispiel sei der Weltgerechtigkeitssinn genannt. Auch im globalen Maßstab gelten die drei Aufgaben, die der Gerechtigkeitssinn auf der Ebene der Einzelstaaten hat:

  • Eine Weltrechtsordnung ist auf den Weg zu bringen, in der alle Menschen und alle Staaten sich wechselseitig als gleichberechtigt anerkennen, sich also weder unterdrücken oder ausbeuten noch für sich selbst Privilegien beanspruchen.

  • Damit eine globale Rechtsordnung nicht – nur – von der jeweiligen Machtverteilung abhängt, muss sie auf einer verbindlichen Weltgesetzgebung gründen.

  • Schließlich bedarf es eines zum Handeln bereiten Weltgerechtigkeitssinns, um dem Unrecht und der Unterdrückung in aller Welt gleichermaßen entgegenzutreten.

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4.0 Folgerungen für das Bildungswesen

Ohne Zweifel sind die Einrichtungen des Bildungswesens auf alle fünf Dimensionen verpflichtet:

  • auf die Bereitschaft, aber auch die Fähigkeit, den Lebensunterhalt selbst zu verdienen,

  • auf die allgemeinen Werte jeder liberalen Demokratie, also Recht, Menschenrechte, Gerechtigkeit und Toleranz,

  • auf die Werte wie Besonnenheit, Selbstvertrauen und Kritikfähigkeit, denn auch eine gute Demokratie kann mit törichten Bürgern keine klugen Entscheidungen treffen,

  • auf die besonderen Werte der eigenen Demokratie

  • und schließlich auf die weltbürgerlichen Rechte.

Didaktische Konzepte können hier nicht entwickelt werden. Zwei Feststellungen jedoch sind zu treffen:

  • Im fortgeschrittenen Lebensalter von Schülern dürfen die Werte zum direkter Gegenstand des Unterrichts sein und beispielsweise in einem Ethikunterricht oder auch einem Philosophieunterricht (mit Schwerpunkt Ethik und politischer Philosophie) unterrichtet werden.

  • Dieser Unterricht darf nicht lediglich zu – unverbindlichen – Informationen führen. Sie dürfen nicht im Ungefähren bleiben, sondern müssen zu einem Persönlichkeitsmerkmal werden. Dazu aber muß man sie einüben. Denn gerecht oder tolerant wird man nicht durch einen Unterricht über Gerechtigkeit und Toleranz, sondern nur durch gerechtes und tolerantes Handeln.

Die Schule kann das wertgemäße Handeln nur in Grenzen einüben. Denn die Schüler bringen eine gewisse Prägung mit und werden durch ihr außerschulisches Tun und Lassen weiter geprägt. Wer allfällige Defizite nur den Schulen anlastet, verkennt deren Grenzen.

Zu den bleibenden Möglichkeiten gehört jedoch außer und vor dem kognitiven Unterricht ein bunter Strauß didaktischer Mittel wie Geschichten, Hörspiele und Filme, wie Rollenspiele, auch der Einsatz und die vorangehende Ausbildung von Schülern zu Streitschlichtern. Weil vor allem bei jüngeren Schülern das implizite Lernen wichtiger ist als das explizite, kommt es aber auf die Gestaltung jedes Unterrichts, selbst der Mathematik und Physik, an:

  • Geht der Lehrer mit den Schülern gerecht und fair um?

  • Nimmt er sie ernst?

  • Ist er sensibel und couragiert genug, um gegen Mobbing und Gewalttätigkeiten einzuschreiten?

  • Prägen trotz der (unvermeidlichen) Asymmetrie von Lehrern und Schülern demokratische Prinzipien das Schulleben? Denn »Demokratie« ist nicht lediglich ein Regelwerk der politischen Willensbildung, sondern der Inbegriff einer Lebensform.

Literaturnachweis

  • Otfried HÖFFE
    Werte für ein demokratisches Bildungswesen
    Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 195 vom 23. August 2004

  • Immanuel KANT
    Werke in sechs Bänden, herausgegeben von Wilhelm WEISCHEDEL
    Band IV:
    Schriften zur Ethik und Religionsphilosophie
    Darmstadt 1983, S. 337

Die zusammenfassende Literaturgrundlage für das Thema Werte-Erziehung finden sie hier:  Literaturgrundlage

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Ausgearbeitet von:     Dr. Manfred Rosenbach -       letzte Änderung am: 20.10.08
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