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Das Aufgabenfeld

1.0 Unterrichtsstörungen in der Vergangenheit

Solange die Schule im Kern durch Traditionen und Herkommen geprägt war, wurden Störungen des Unterrichts durch die Amtsautorität der Lehrer von vornherein verhindert. Traten sie dennoch auf oder brachen gar Konflikte auf, wurden sie durch Sanktionen unterbunden. Konnten sie dennoch nicht verhindert werden, so galten ausschließlich die Schüler als ihre Urheber. Sie wurden - vor allem im höheren Schulwesen - relegiert, also aus der Schule entfernt. Die Konsequenzen für deren weitere Entwicklung waren oft erheblich bis schicksalhaft; sie zu bewältigen blieb dem Einzelnen überlassen.

2.0 Entwicklungen

Verfassungsrechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen haben dazu geführt, dass demokratische Grundsätze alle Lebensbereiche durchdringen und zunehmend bestimmen - gerade auch die Schule. Diese Entwicklung war politisch notwendig und gewollt. Sie wurde von der überwiegenden Mehrzahl der Lehrer nicht nur akzeptiert, sondern auch aus voller Überzeugung mitvollzogen.

Dennoch hatte sie, in eigentümlicher Dialektik, unerwartete und ernüchternde Nebenwirkungen.
Diese enttäuschen und belasten vor allem diejenigen Lehrer, die beharrlich daran mitgearbeitet haben, hoheitliche Pädagogik durch partnerschaftlich-zugewandte zu ersetzen.

Folgende Sachverhalte lassen sich zusammengefasst nennen:

  • Die herkömmliche Amtsautorität von Lehrern ist, soweit überhaupt vorhanden, gering.
  • Schulische Sanktionen genießen kaum noch Respekt. Sie sind nur in engen Grenzen zulässig, müssen legitimiert und können angefochten werden.
  • Ihnen stehen selbstbewusste, anspruchsvolle und auf ihre Rechte pochende Schüler gegenüber, die zudem oft genug früher nicht übliche Erziehungsdefizite aufweisen.

Die institutionell vorgegebenen Konfliktpotentiale bestehen nach wie vor, neue sind hinzugekommen, z.B. die kontroverse Vielfalt der Auffassungen von Erziehung, Anspruchsdenken und Konsumhaltung, Multikulturalismus, Angst vor sozialem Abstieg, Gewaltproblematik.

3.0 Folgerungen

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach wirksamen Handlungsmöglichkeiten in geradezu belastender Schärfe. Hier gibt es nur eine brauchbare Antwort:

  • Die personale Autorität der Lehrer muss durch die Entwicklung eines Verhaltensrepertoires gestärkt werden, das wirksam ist und zugleich den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung unseres Staates entspricht.
  • Wir Lehrer dürfen weder resignieren noch kapitulieren, dürfen die Grundsätze unseres erzieherischen Handelns nicht preisgeben und uns nicht zu verantwortungs-losem Dulden von Vorgängen verleiten lassen, die erzieherisches Eingreifen erforderlich oder gar Not-wendig machen.
  • Erzieherisch gesehen, kommt es vor allem darauf an, die Schüler nicht länger lediglich Objekte von Konfliktregelungen sein zu lasen, sondern sie zu Partnern und verantwortlichen Trägern gelingender Konfliktlösungen zu machen.

Deshalb werden auf den folgenden Webseiten nicht nur einzelne bewährte Interventionsmöglichkeiten aufgeführt, sondern auch Konzepte vorgestellt, die einen Beitrag zu Eigenverantwortung und Selbstkompetenz von Schülern leisten können.


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Ausgearbeitet von:     Dr. Manfred Rosenbach -        letzte Änderung am: 15.01.08
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