[ Home ] [ Nach oben ] [ Zurück ] [ Weiter ]
»Studierfähigkeit«
Kriterien der Hochschulreife
Übersicht
1.0 Das Problemfeld
2.0 Der Tutzinger Maturitätskatalog von 1958
3.0 Kriterien der Hochschulreife (WRK 1969)
3.1 Kategoriale Erfahrungsbereiche
3.2 Formale Fähigkeiten
3.3 Inhaltsgebundene Kenntnisse und Fertigkeiten
4.0 Weitere Entwicklungen
5.0 Literaturnachweis
1.0 Das
Problemfeld
Seitdem das Abitur zum Besuch der
Hochschule berechtigt - also seit Beginn des 19. Jahrhunderts - ist das Thema
»Studierfähigkeit« Gegenstand kontroverser Erörterungen und strittiger Forderungen.
Immer ging es dabei um zwei Problemebenen, die bis auf den heutigen Tag aktuell sind:
Im Rahmen dieses Bausteins kann nur die
Zeit nach 1945 betrachtet werden. In den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurde
zunehmend über Defizite bei Studienanfängern geklagt, wobei strittig blieb, ob diese
tatsächlich mangelhaft vorgebildet waren oder ob es sich um Diskrepanzen zwischen der
Konzeption des Gymnasiums und den Erwartungen der Hochschule handelte.
Jedenfalls begannen gegen Ende des Jahrzehnts die sog.
»Tutzinger Gespräche« zwischen Westdeutscher Rektorenkonferenz (WRK) und
Kultusministerkonferenz (KMK). Ihr Ergebnis war der »Tutzinger Maturitätskatalog«
vom 28. - 30 April 1958. Er hat mit seinen »Minimalforderungen« stark auf die
Reform der Oberstufe eingewirkt. In seinen Auswirkungen ist er über die Saarbrücker
Rahmenvereinbarung von 1960, das Hamburger Abkommen von 1968 bis zur KMK-Vereinbarung zur
Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe von 1972 nachzuweisen.
Ein weiteres bundesweites Vorhaben, die Studierfähigkeit
substantiell zu definieren, hat es 1969 mit den »Kriterien der Hochschulreife«
der WRK gegeben. Sie sind der bisher letzte Versuch einer auch inhaltlichen Festlegung.
Alle späteren KMK-Vereinbarungen zur Reform der gymnasialen Oberstufe beschränken sich
auf formale Auflagen und quantitative Angaben.
Zurück zur Übersicht
2.0 Der
Tutzinger Maturitätskatalog (1958)
Dieser Katalog enthält, wie der
Berichterstatter Hans SCHEUERL (1962) ausführt, das inhaltliche Minimum, das nach
damaliger Auffassung der Hochschulen bei jedem Studienanfänger vorauszusetzen ist. Er ist
nicht als »Stoff- oder Pensenplan« zu verstehen, obwohl er auch inhalts- bzw.
gegenstandsbezogene Hinweise gibt, sondern will vor allem »gültige Dimensionen und
Grunderfahrungen« benennen, die zur Hochschulreife gehören.
Die häufig auftretenden Leitworte »Fähigkeit« und
»Verständnis« machen deutlich, daß hier eher Dispositionen aufgeführt als
Lehrgegenstände festgelegt werden. Dennoch wird eine Verknüpfung von bestimmten
Fachkenntnissen und der ihnen abgewonnenen Fähigkeiten vorausgesetzt.
1. |
Einwandfreies
Deutsch:
Fähigkeit, einen eigenen Gedankengang zu formulieren und einen fremden richtig
wiederzugeben, sowohl mündlich wie schriftlich, und mit einem Wortschatz, der auch
feinere Unterscheidungen ermöglicht. |
2. |
Verständnis
einiger Meisterwerke der deutschen Literatur:
Auch solcher aus dem Umkreis der klassischen Literaturepoche sowie bedeutender Schriften
sowohl philosophisch als auch literarisch wertvoller Prosa und Verständnis einiger
grundlegend wichtiger Meisterwerke der Weltliteratur, vor allem auch der antiken. |
3. |
Gute
Einführung in eine Fremdsprache:
Nachzuweisen ist flüssige Lektüre gehaltvoller leichter bis mittelschwerer Prosa ohne
Hilfsmittel und die Fähigkeit, über das Gelesene in deutscher Sprache zu referieren und
in der Fremdsprache ein einwandfreies Gespräch zu führen; ferner eine erste Einführung
in eine zweite Fremdsprache. Eine der beiden Sprachen soll Latein oder Französisch sein. |
4. |
Kenntnis
der Elementarmathematik:
Quadratische Gleichungen, Trigonometrie, Algebra, analytische Geometrie; Weiterentwicklung
der mathematischen Denkfähigkeit, insbesondere die Fähigkeit, Beweise zu führen;
Anwendung der aus den ausgewählten Stoffen gewonnenen Erkenntnisse auf Geometrie und
Naturwissenschaften. |
5. |
In der
Physik:
Einführung in die Hauptphänomene, Verständnis für den Energiebegriff, wie er in allen
Erscheinungsformen der Natur zu ermitteln ist, Kenntnis der historischen Anfänge
physikalischen Denkens. Verständnis für das Wesen der exakt-naturwissenschaftlichen
Methode, für die Beschränkung der Aussagemöglichkeiten auf das Quantitative und damit
für die Grenzen der naturwissenschaftlichen Methode; ferner für die wissenschaftliche
Ermöglichung der maschinellen Technik, Ansatz zum Verständnis chemischer Erscheinungen
und ihres Bezuges auf das Energieproblem. |
6. |
In der
Biologie:
Liebhabermäßiges Betrachten der anschaulichen Natur und Zugang zur biologischen
Betrachtungsweise. |
7. |
In der
Geschichte:
Kenntnis und Verständnis für die geschichtliche Situation der Gegenwart, wie sie sich
seit der Französischen Revolution ergeben hat. |
8. |
Propädeutik:
Verständnis für die philosophischen Einleitungsfragen, besonders für die
anthropologischen, ausgehend von Platon oder Descartes oder Kant. |
9. |
Religion
und Ethik:
Orientierung über die Christenlehre, die kirchengeschichtlichen Hauptereignisse und
Einführung in ethische Grundfragen. |
Zurück zur Übersicht
3.0 Kriterien
der Hochschulreife (WRK 1969)
Die Westdeutsche Rektorenkonferenz
formulierte 1969 ein Konzept, das eine breit angelegte Allgemeinbildung fordert (zitiert
nach SCHEUERL 1969, S.30 sowie S. 33 -35).
3.1 Kategoriale
Erfahrungsbereiche
Nach den Vorstellungen der Rektoren der
Hochschulen soll Unterricht zu folgenden kategorialen Erfahrungsbereichen
eröffnen:
- Kommunikation und sprachlicher Ausdruck
- Rationalität und Abstraktion
- Gestaltung und Formverständnis
- Werktätigkeit, technische Produktion
- Wirtschafts- und Konsumerfahrungen
- Individual- und Gruppenverhalten
- Rechtsordnungen
- Anschauung der belebten und unbelebten
Natur
- Naturgesetzlichkeit
- Geschichtlicher Wandel.
Zurück zur Übersicht
3.2 Formale
Fähigkeiten
Im Unterricht sollten formale
Fähigkeiten vermittelt werden:
- Erweiterung und Differenzierung der
Lernfähigkeit
- Übung in Beobachtung, Beschreibung und
Vergleich
- Unterscheidung von Wesentlichem und
Unwesentlichem
- Formulierung von Hypothesen
- Aufbau, Durchführung und Auswertung von
Experimenten
- Analytische und synthetische Verfahren
- Deduktive, induktive und hermeneutische
Denkweisen
- Diskursion und Intuition
- Arbeitsteiliges Kooperieren
- Argumentieren in Für und Wider,
Diskussion
- Begründete Wertung und Stellungnahme
- Kritikfähigkeit
Zurück zur Übersicht
3.3
Inhaltsgebundene Kenntnisse und Fertigkeiten
Dieser Katalog der
Grundanforderungen" berücksichtigt die gesamte Schulzeit.
1. |
Sprachliches und literarisches Aufgabenfeld: |
|
a) |
Fähigkeit, in gutem
Deutsch eigene Gedanken in freier Rede und schriftlicher Darstellung zu
formulieren sowie Sachverhalte und Gedankengänge auch schwierigerer (einschließlich
wissenschaftlicher )Texte richtig aufzufassen und wiederzugeben.
Der dabei verwendete Wortschatz soll auch feinere Unterscheidungen der Sinngehalte
ermöglichen; Einsicht in die grammatische Struktur des Deutschen. |
|
b) |
Gründliches
Erlernen einer Fremdsprache und Einblick in die Besonderheit ihrer
Sprachstruktur. Angemessene Sicherheit im Umgang mit einer zweiten Fremdsprache bis zur
Lektüre mittelschwerer Texte.
Zu den vordringlichen Lernzielen gehört dabei die Fähigkeit,
sich in einer modernen Fremdsprache auch mündlich auszudrücken.
Eine der beiden Fremdsprachen ist in der Regel Englisch, die andere soll Latein,
Französisch oder Russisch sein.
Die Kenntnis einer dritten Fremdsprache ist erwünscht. Dabei
sind die Anforderungen der verschiedenen Sprachen inhaltlich und zeitlich so aufeinander
abzustimmen, daß eine deutliche Schwerpunktbildung bei einer der Sprachen möglich ist. |
|
c) |
Kenntnis und
Verständnis einiger bedeutender Werke der deutschen Literatur und der Weltliteratur, auch
der antiken; soweit möglich Kenntnis einiger Werke aufgrund von Lektüre in ihrer
Originalsprache.
Die literarische Bildung sollte ergänzt sein auch durch
Konfrontation des Schülers mit einigen bedeutenden Werken der bildenden Kunst und der
Musik. Bei alledem sollen auch die historischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen
berücksichtigt werden. |
2. |
Mathematisches
und naturwissenschaftliches Aufgabenfeld: |
|
a) |
Mathematik:
Verständnis für den Vorgang der Abstraktion und für die Prinzipien der Exaktheit;
Fähigkeit zu logischem Schließen; exemplarisch gewonnene Einsicht in die
Mathematisierung von Sachverhalten.
Sicherheit in einfachen Kalkülen im Hinblick auf Anwendungen in anderen Disziplinen. Dazu
gehören in der Regel elementare Mengenlehre, lineare und quadratische Gleichungen,
lineare Algebra, Grundtatsachen der Geometrie, Vektorrechnung,
Funktions- und
Abbildungsbegriff, Grundkenntnisse der Analysis, Wahrscheinlichkeitsbegriff und elementare
Statistik. |
|
c) |
Physik:
Kenntnis der hauptsächlichen physikalischen Erscheinungen und daraus folgender
Naturgesetze. Einführung in die Besonderheit der mikrophysikalischen Erscheinungen mit
ausgewählten Beispielen der Atom-, Kern- und Festkörperphysik. Zusammenhang mit der
technischen Entwicklung.
Vertrautsein mit der Beschreibung physikalischer Phänomene in
streng definierten Begriffen und mit der mathematischen Behandlung einfacherer
Erscheinungen.
Verständnis für die Besonderheit der physikalischen Methode: Das Experiment als Frage an
die Natur; Bildung von Modellvorstellungen; mathematische Formulierung von
Funktionszusammenhängen zwischen quantitativen Größen.
Hinweis auf Tragweite und Grenzen der physikalischen
Erkenntnismethode. |
|
c) |
Chemie:
Kenntnis der wichtigsten Stoffe der belebten und unbelebten Natur sowie der wichtigsten im
Laboratorium und in der Technik künstlich erzeugten Verbindungen.
Ableitung der chemischen Eigenschaften aus dem Atombau und der chemischen Bindung unter
Einbeziehung des Periodensystems als Ordnungsprinzip.
Verständnis des Ablaufs chemischer Reaktionen mit Hilfe von auf physikalisch-chemischen
Gesetzen begründeten Modellvorstellungen.
Einblick in die Beziehungen der Chemie zu Physik, Biologie, Medizin, Technik und
Wirtschaft. |
|
d) |
Biologie:
Übung in sachgerechter Beobachtung und Beschreibung tierischer und pflanzlicher
Organismen und ihrer Lebensräume.
Einsicht in ausgewählte Beispiele von experimentellen
Untersuchungen aus Physiologie, Entwicklung, Genetik und Klarheit Ober die Anwendbarkeit
physikalisch-chemischer Analysen und Modelle auf lebende Systeme.
Verständnis für unterschiedliche Organisationsformen, für die
Phylogenie einschließlich des Menschen und die besonderen Bedingungen seiner biologischen
Konstitution im Verhältnis zu seiner geistigen Existenz. |
3. |
Gesellschaftliches
und geschichtliches Aufgabenfeld: |
|
a) |
Einblick in die
bevölkerungs-, wirtschafts- und verkehrsgeographische Bestimmtheit und Differenziertheit
der gegenwärtigen Weltsituation und ihrer Geschichte, aufbauend auf hinreichendem
Grundlagenwissen aus der physischen Geographie und benachbarten Einzelwissenschaften. |
|
b) |
Fachgerecht
erworbene Einsicht in Grundtatbestände der staatlichen und rechtlichen Ordnungen, zumal
in der Bundesrepublik, und zwar auch im Hinblick auf das private Leben.
Vertrautheit mit den Spielregeln" der
parlamentarischen Demokratie und ihres rechtlich-politischen Gefüges.
Verständnis und Kritik andersgearteter Lebensordnungen,
erarbeitet an mindestens einem ausgewählten Beispiel. Erklärung wichtiger Begriffe aus
der Staats- und Rechtslehre. |
|
c) |
Fachgerecht
erworbene Einsicht in gesellschaftliche und wirtschaftliche Grundtatbestände des modernen
Lebens.
Einführung in einfache Kreislauf- und Wachstumsmodelle der
Wirtschaft, unter Einbeziehung der politischen Ökonomie und verschiedener
Wirtschaftssysteme. Erläuterung elementarer Begriffe aus Volkswirtschaftslehre und
Sozialwissenschaft. |
|
d) |
Informiertheit
über Entstehen und Vergehen von Großkulturen; Einsicht in die Entstehung der
gegenwärtigen Völker- und Staatenwelt;
Kenntnis wichtiger historischer Entscheidungen, die bis heute
wirksam sind, namentlich auch solcher geistesgeschichtlicher, sozial-, wirtschafts- und
technikgeschichtlicher Art.
Einblick in Weltreligionen und Ideologien als geschichtliche Kräfte; ihre Auswirkungen
auf die moderne Welt.
Gründlichere Kenntnisse aus dem Wirkzusammenhang der Neueren und
Neuesten Geschichte.
Exemplarisch erworbene Einsicht in die prinzipielle Wandelbarkeit
politischer und gesellschaftlicher Systeme und Gefüge (Staatsformen, Sozialstrukturen,
Rechts- und Wirtschaftsordnungen), ihre weltanschauliche Bestimmtheit und Prägekraft. |
Zurück zur Übersicht
4.0 Weitere
Entwicklungen
Der vorstehende Überblick dokumentiert
die zentralen Entscheidungen zur Frage der Studierfähigkeit. Sie haben die Reform der
gymnasialen Oberstufe seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts geprägt. Die
Beratungen und Entscheidungen, die seitdem im Rahmen der Kultusministerkonferenz
stattgefunden haben, können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden.
Generell jedoch lässt sich eine Tendenz erkennen. Ursprünglich
weitreichende Wahlfreiheiten und Spezialisierungen wurden eingeschränkt, der Umfang der
für alle Schüler verbindlichen Gehalte ist größer geworden. Anders gesagt: Dem
Gedanken einer universellen Grundbildung" wird wieder stärker
Rechnung getragen. Entsprechende Überlegungen hatte Josef LANGE der KMK (1993 S. 34)
vorgetragen.
Einen kritischen Rückblick auf Tutzing gibt Rolf
WERNSTEDT (1994). Die Konsequenzen einer bespiellosen Bildungsexpansion sowie
Entwicklungen, die mit der Wiedervereinigung zusammenhängen, machen eine
Neubesinnung erforderlich" (a.O. S.7).
Zurück zur Übersicht
5.0
Literaturnachweis
Hier wird nur die speziell auf diesen
Baustein bezogene Literatur genannt. Alle weiteren Literaturangaben zum Thema »Bildung«
finden Sie auf der Webseite Literaturgrundlage".
-
Achim BLOCK
Was erwartet die Hochschule von den Absolventen eines Gymnasiums
Die höhere Schule 12/1990, S. 319 - 324
-
Wilhelm FLITNER
Die Hochschulreife in der heutigen Situation
Zeitschrift für Pädagogik 15 (1969), Nr. 1, S. 1 - 19
-
ders.
Hochschulreife und Gymnasium
Vom Sinn wissenschaftlicher Studien und von der Aufgabe der gymnasialen Oberstufe
Heidelberg 1959/1960
-
ders.
Die gymnasiale Oberstufe
Heidelberg 1961
-
Erich E. GEIZSLER - Claudia
SOLZBACHER
Allgemeinbildung
Die höhere Schule 12/1969 S. 339 - 342
-
Klaus HASEMANN
Kriterien der Hochschulreife
Weinheim/Berlin/Basel 1970
-
Kultusministerkonferenz (KMK)
Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II
vom 7. Juli 1972 i.d.F. vom 16. Juni 2000
Vereinbarung über die Abiturprüfung
Beschluss vom 13. Dezember 1973 i.d.F. vom 16. Juni 2000
-
Josef LANGE
Allgemeinbildung, allgemeine Hochschulreife und Studierfähigkeit
aus der Sicht der Hochschulen
Vortrag vor der KMK am 13. 10. 1993 in Loccum
Die Deutsche Schule 86 (1993) H. 1, S. 27 - 32
-
Hans SCHEUERL
Probleme der Hochschulreife
Tutzinger Gespräche I - III
Heidelberg 1962
-
ders.
Kriterien der Hochschulreife
Eine neue Diskussionsgrundlage aus dem Schulausschuß
der Westdeutschen Rektorenkonferenz
Zeitschrift für Pädagogik 15 (1969), Nr. 1, S.
- Rolf WERNSTEDT
Aktuelle Kriterien der Hochschulreife
Überlegungen zur Fortschreibung des Tutzinger Maturitätskatalogs von 1958
Die Deutsche Schule 86 (1994) H. 1, S. 5 - 11
[ Zurück zur
Übersicht ]
[ Home ] [ Nach oben ] [ Zurück ] [ Weiter ]
Ausgearbeitet von: Dr. Manfred Rosenbach -
letzte Änderung am: 15.01.08
- |