Home ] Nach oben ] Zurück ] Weiter ]

»Studierfähigkeit«

Kriterien der Hochschulreife

 Übersicht
1.0 Das Problemfeld
2.0 Der Tutzinger Maturitätskatalog von 1958
3.0 Kriterien der Hochschulreife (WRK 1969)
     3.1 Kategoriale Erfahrungsbereiche
     3.2 Formale Fähigkeiten
     3.3 Inhaltsgebundene Kenntnisse und Fertigkeiten
4.0 Weitere Entwicklungen
5.0 Literaturnachweis

1.0 Das Problemfeld

Seitdem das Abitur zum Besuch der Hochschule berechtigt - also seit Beginn des 19. Jahrhunderts - ist das Thema »Studierfähigkeit« Gegenstand kontroverser Erörterungen und strittiger Forderungen. Immer ging es dabei um zwei Problemebenen, die bis auf den heutigen Tag aktuell sind:

  • Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für ein Studium erforderlich sind,
    jetzt meist als »Schlüsselqualifikationen« bezeichnet.
    Einzelheiten dazu auf den gleichnamigen Webseiten.

  • Wissen und Kenntnisse, die für ein Studium vorauszusetzen sind,
    also um den »Kanon«.
    Eine Darstellung der damit verbundenen Fragen finden Sie auf der Webseite
    „Muss es einen Kanon geben?".

Im Rahmen dieses Bausteins kann nur die Zeit nach 1945 betrachtet werden. In den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurde zunehmend über Defizite bei Studienanfängern geklagt, wobei strittig blieb, ob diese tatsächlich mangelhaft vorgebildet waren oder ob es sich um Diskrepanzen zwischen der Konzeption des Gymnasiums und den Erwartungen der Hochschule handelte.
     Jedenfalls begannen gegen Ende des Jahrzehnts die sog. »Tutzinger Gespräche« zwischen Westdeutscher Rektorenkonferenz (WRK) und Kultusministerkonferenz (KMK). Ihr Ergebnis war der »Tutzinger Maturitätskatalog« vom 28. - 30 April 1958. Er hat mit seinen »Minimalforderungen« stark auf die Reform der Oberstufe eingewirkt. In seinen Auswirkungen ist er über die Saarbrücker Rahmenvereinbarung von 1960, das Hamburger Abkommen von 1968 bis zur KMK-Vereinbarung zur Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe von 1972 nachzuweisen.
     Ein weiteres bundesweites Vorhaben, die Studierfähigkeit substantiell zu definieren, hat es 1969 mit den »Kriterien der Hochschulreife« der WRK gegeben. Sie sind der bisher letzte Versuch einer auch inhaltlichen Festlegung. Alle späteren KMK-Vereinbarungen zur Reform der gymnasialen Oberstufe beschränken sich auf formale Auflagen und quantitative Angaben.

Zurück zur Übersicht

2.0 Der Tutzinger Maturitätskatalog (1958)

Dieser Katalog enthält, wie der Berichterstatter Hans SCHEUERL (1962) ausführt, das inhaltliche Minimum, das nach damaliger Auffassung der Hochschulen bei jedem Studienanfänger vorauszusetzen ist. Er ist nicht als »Stoff- oder Pensenplan« zu verstehen, obwohl er auch inhalts- bzw. gegenstandsbezogene Hinweise gibt, sondern will vor allem »gültige Dimensionen und Grunderfahrungen« benennen, die zur Hochschulreife gehören.
     Die häufig auftretenden Leitworte »Fähigkeit« und »Verständnis« machen deutlich, daß hier eher Dispositionen aufgeführt als Lehrgegenstände festgelegt werden. Dennoch wird eine Verknüpfung von bestimmten Fachkenntnissen und der ihnen abgewonnenen Fähigkeiten vorausgesetzt.

1. Einwandfreies Deutsch:
Fähigkeit, einen eigenen Gedankengang zu formulieren und einen fremden richtig wiederzugeben, sowohl mündlich wie schriftlich, und mit einem Wortschatz, der auch feinere Unterscheidungen ermöglicht.
2. Verständnis einiger Meisterwerke der deutschen Literatur:
Auch solcher aus dem Umkreis der klassischen Literaturepoche sowie bedeutender Schriften sowohl philosophisch als auch literarisch wertvoller Prosa und Verständnis einiger grundlegend wichtiger Meisterwerke der Weltliteratur, vor allem auch der antiken.
3. Gute Einführung in eine Fremdsprache:
Nachzuweisen ist flüssige Lektüre gehaltvoller leichter bis mittelschwerer Prosa ohne Hilfsmittel und die Fähigkeit, über das Gelesene in deutscher Sprache zu referieren und in der Fremdsprache ein einwandfreies Gespräch zu führen; ferner eine erste Einführung in eine zweite Fremdsprache. Eine der beiden Sprachen soll Latein oder Französisch sein.
4. Kenntnis der Elementarmathematik:
Quadratische Gleichungen, Trigonometrie, Algebra, analytische Geometrie; Weiterentwicklung der mathematischen Denkfähigkeit, insbesondere die Fähigkeit, Beweise zu führen; Anwendung der aus den ausgewählten Stoffen gewonnenen Erkenntnisse auf Geometrie und Naturwissenschaften.
5. In der Physik:
Einführung in die Hauptphänomene, Verständnis für den Energiebegriff, wie er in allen Erscheinungsformen der Natur zu ermitteln ist, Kenntnis der historischen Anfänge physikalischen Denkens. Verständnis für das Wesen der exakt-naturwissenschaftlichen Methode, für die Beschränkung der Aussagemöglichkeiten auf das Quantitative und damit für die Grenzen der naturwissenschaftlichen Methode; ferner für die wissenschaftliche Ermöglichung der maschinellen Technik, Ansatz zum Verständnis chemischer Erscheinungen und ihres Bezuges auf das Energieproblem.
6. In der Biologie:
Liebhabermäßiges Betrachten der anschaulichen Natur und Zugang zur biologischen Betrachtungsweise.
7. In der Geschichte:
Kenntnis und Verständnis für die geschichtliche Situation der Gegenwart, wie sie sich seit der Französischen Revolution ergeben hat.
8. Propädeutik:
Verständnis für die philosophischen Einleitungsfragen, besonders für die anthropologischen, ausgehend von Platon oder Descartes oder Kant.
9. Religion und Ethik:
Orientierung über die Christenlehre, die kirchengeschichtlichen Hauptereignisse und Einführung in ethische Grundfragen.

Zurück zur Übersicht

3.0 Kriterien der Hochschulreife (WRK 1969)

Die Westdeutsche Rektorenkonferenz formulierte 1969 ein Konzept, das eine breit angelegte Allgemeinbildung fordert (zitiert nach SCHEUERL 1969, S.30 sowie S. 33 -35).

3.1 Kategoriale Erfahrungsbereiche

Nach den Vorstellungen der Rektoren der Hochschulen soll Unterricht zu folgenden kategorialen Erfahrungsbereichen eröffnen:

  • Kommunikation und sprachlicher Ausdruck
  • Rationalität und Abstraktion
  • Gestaltung und Formverständnis
  • Werktätigkeit, technische Produktion
  • Wirtschafts- und Konsumerfahrungen
  • Individual- und Gruppenverhalten
  • Rechtsordnungen
  • Anschauung der belebten und unbelebten Natur
  • Naturgesetzlichkeit
  • Geschichtlicher Wandel.

Zurück zur Übersicht

3.2 Formale Fähigkeiten

Im Unterricht sollten formale Fähigkeiten vermittelt werden:

  • Erweiterung und Differenzierung der Lernfähigkeit
  • Übung in Beobachtung, Beschreibung und Vergleich
  • Unterscheidung von Wesentlichem und Unwesentlichem
  • Formulierung von Hypothesen
  • Aufbau, Durchführung und Auswertung von Experimenten
  • Analytische und synthetische Verfahren
  • Deduktive, induktive und hermeneutische Denkweisen
  • Diskursion und Intuition
  • Arbeitsteiliges Kooperieren
  • Argumentieren in Für und Wider, Diskussion
  • Begründete Wertung und Stellungnahme
  • Kritikfähigkeit

Zurück zur Übersicht

3.3 Inhaltsgebundene Kenntnisse und Fertigkeiten

Dieser Katalog der „Grundanforderungen" berücksichtigt die gesamte Schulzeit.

1. Sprachliches und literarisches Aufgabenfeld:
a) Fähigkeit, in gutem Deutsch eigene Gedanken in freier Rede und schriftlicher Darstellung zu formulieren sowie Sachverhalte und Gedankengänge auch schwierigerer (einschließlich wissenschaftlicher )Texte richtig aufzufassen und wiederzugeben.
Der dabei verwendete Wortschatz soll auch feinere Unterscheidungen der Sinngehalte ermöglichen; Einsicht in die grammatische Struktur des Deutschen.
b) Gründliches Erlernen einer Fremdsprache und Einblick in die Besonderheit ihrer Sprachstruktur. Angemessene Sicherheit im Umgang mit einer zweiten Fremdsprache bis zur Lektüre mittelschwerer Texte.
     Zu den vordringlichen Lernzielen gehört dabei die Fähigkeit, sich in einer modernen Fremdsprache auch mündlich auszudrücken.
Eine der beiden Fremdsprachen ist in der Regel Englisch, die andere soll Latein, Französisch oder Russisch sein.
     Die Kenntnis einer dritten Fremdsprache ist erwünscht. Dabei sind die Anforderungen der verschiedenen Sprachen inhaltlich und zeitlich so aufeinander abzustimmen, daß eine deutliche Schwerpunktbildung bei einer der Sprachen möglich ist.
c) Kenntnis und Verständnis einiger bedeutender Werke der deutschen Literatur und der Weltliteratur, auch der antiken; soweit möglich Kenntnis einiger Werke aufgrund von Lektüre in ihrer Originalsprache.
     Die literarische Bildung sollte ergänzt sein auch durch Konfrontation des Schülers mit einigen bedeutenden Werken der bildenden Kunst und der Musik. Bei alledem sollen auch die historischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.
2. Mathematisches und naturwissenschaftliches Aufgabenfeld:
a) Mathematik:
Verständnis für den Vorgang der Abstraktion und für die Prinzipien der Exaktheit; Fähigkeit zu logischem Schließen; exemplarisch gewonnene Einsicht in die Mathematisierung von Sachverhalten.
Sicherheit in einfachen Kalkülen im Hinblick auf Anwendungen in anderen Disziplinen. Dazu gehören in der Regel elementare Mengenlehre, lineare und quadratische Gleichungen, lineare Algebra, Grundtatsachen der Geometrie, Vektorrechnung, Funktions- und Abbildungsbegriff, Grundkenntnisse der Analysis, Wahrscheinlichkeitsbegriff und elementare Statistik.
c) Physik:
Kenntnis der hauptsächlichen physikalischen Erscheinungen und daraus folgender Naturgesetze. Einführung in die Besonderheit der mikrophysikalischen Erscheinungen mit ausgewählten Beispielen der Atom-, Kern- und Festkörperphysik. Zusammenhang mit der technischen Entwicklung.
     Vertrautsein mit der Beschreibung physikalischer Phänomene in streng definierten Begriffen und mit der mathematischen Behandlung einfacherer Erscheinungen.
Verständnis für die Besonderheit der physikalischen Methode: Das Experiment als Frage an die Natur; Bildung von Modellvorstellungen; mathematische Formulierung von Funktionszusammenhängen zwischen quantitativen Größen.
     Hinweis auf Tragweite und Grenzen der physikalischen Erkenntnismethode.
c) Chemie:
Kenntnis der wichtigsten Stoffe der belebten und unbelebten Natur sowie der wichtigsten im Laboratorium und in der Technik künstlich erzeugten Verbindungen.
Ableitung der chemischen Eigenschaften aus dem Atombau und der chemischen Bindung unter Einbeziehung des Periodensystems als Ordnungsprinzip.
Verständnis des Ablaufs chemischer Reaktionen mit Hilfe von auf physikalisch-chemischen Gesetzen begründeten Modellvorstellungen.
Einblick in die Beziehungen der Chemie zu Physik, Biologie, Medizin, Technik und Wirtschaft.
d) Biologie:
Übung in sachgerechter Beobachtung und Beschreibung tierischer und pflanzlicher Organismen und ihrer Lebensräume.
     Einsicht in ausgewählte Beispiele von experimentellen Untersuchungen aus Physiologie, Entwicklung, Genetik und Klarheit Ober die Anwendbarkeit physikalisch-chemischer Analysen und Modelle auf lebende Systeme.
     Verständnis für unterschiedliche Organisationsformen, für die Phylogenie einschließlich des Menschen und die besonderen Bedingungen seiner biologischen Konstitution im Verhältnis zu seiner geistigen Existenz.
3. Gesellschaftliches und geschichtliches Aufgabenfeld:
a) Einblick in die bevölkerungs-, wirtschafts- und verkehrsgeographische Bestimmtheit und Differenziertheit der gegenwärtigen Weltsituation und ihrer Geschichte, aufbauend auf hinreichendem Grundlagenwissen aus der physischen Geographie und benachbarten Einzelwissenschaften.
b) Fachgerecht erworbene Einsicht in Grundtatbestände der staatlichen und rechtlichen Ordnungen, zumal in der Bundesrepublik, und zwar auch im Hinblick auf das private Leben.
     Vertrautheit mit den „Spielregeln" der parlamentarischen Demokratie und ihres rechtlich-politischen Gefüges.
     Verständnis und Kritik andersgearteter Lebensordnungen, erarbeitet an mindestens einem ausgewählten Beispiel. Erklärung wichtiger Begriffe aus der Staats- und Rechtslehre.
c) Fachgerecht erworbene Einsicht in gesellschaftliche und wirtschaftliche Grundtatbestände des modernen Lebens.
     Einführung in einfache Kreislauf- und Wachstumsmodelle der Wirtschaft, unter Einbeziehung der politischen Ökonomie und verschiedener Wirtschaftssysteme. Erläuterung elementarer Begriffe aus Volkswirtschaftslehre und Sozialwissenschaft.
d) Informiertheit über Entstehen und Vergehen von Großkulturen; Einsicht in die Entstehung der gegenwärtigen Völker- und Staatenwelt;
     Kenntnis wichtiger historischer Entscheidungen, die bis heute wirksam sind, namentlich auch solcher geistesgeschichtlicher, sozial-, wirtschafts- und technikgeschichtlicher Art.
Einblick in Weltreligionen und Ideologien als geschichtliche Kräfte; ihre Auswirkungen auf die moderne Welt.
     Gründlichere Kenntnisse aus dem Wirkzusammenhang der Neueren und Neuesten Geschichte.
    Exemplarisch erworbene Einsicht in die prinzipielle Wandelbarkeit politischer und gesellschaftlicher Systeme und Gefüge (Staatsformen, Sozialstrukturen, Rechts- und Wirtschaftsordnungen), ihre weltanschauliche Bestimmtheit und Prägekraft.

Zurück zur Übersicht

4.0 Weitere Entwicklungen

Der vorstehende Überblick dokumentiert die zentralen Entscheidungen zur Frage der Studierfähigkeit. Sie haben die Reform der gymnasialen Oberstufe seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts geprägt. Die Beratungen und Entscheidungen, die seitdem im Rahmen der Kultusministerkonferenz stattgefunden haben, können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden.
     Generell jedoch lässt sich eine Tendenz erkennen. Ursprünglich weitreichende Wahlfreiheiten und Spezialisierungen wurden eingeschränkt, der Umfang der für alle Schüler verbindlichen Gehalte ist größer geworden. Anders gesagt: Dem Gedanken einer „universellen Grundbildung" wird wieder stärker Rechnung getragen. Entsprechende Überlegungen hatte Josef LANGE der KMK (1993 S. 34) vorgetragen.
     Einen kritischen Rückblick auf Tutzing gibt Rolf WERNSTEDT (1994). Die Konsequenzen einer bespiellosen Bildungsexpansion sowie Entwicklungen, die mit der Wiedervereinigung zusammenhängen, „machen eine Neubesinnung erforderlich" (a.O. S.7).

Zurück zur Übersicht

5.0 Literaturnachweis

Hier wird nur die speziell auf diesen Baustein bezogene Literatur genannt. Alle weiteren Literaturangaben zum Thema »Bildung« finden Sie auf der Webseite „Literaturgrundlage".

  • Achim BLOCK
    Was erwartet die Hochschule von den Absolventen eines Gymnasiums
    Die höhere Schule 12/1990, S. 319 - 324

  • Wilhelm FLITNER
    Die Hochschulreife in der heutigen Situation
    Zeitschrift für Pädagogik 15 (1969), Nr. 1, S. 1 - 19

  • ders.
    Hochschulreife und Gymnasium
    Vom Sinn wissenschaftlicher Studien und von der Aufgabe der gymnasialen Oberstufe
    Heidelberg 1959/1960

  • ders.
    Die gymnasiale Oberstufe
    Heidelberg 1961

  • Erich E. GEIZSLER - Claudia SOLZBACHER
    Allgemeinbildung
    Die höhere Schule 12/1969 S. 339 - 342

  • Klaus HASEMANN
    Kriterien der Hochschulreife
    Weinheim/Berlin/Basel 1970

  • Kultusministerkonferenz (KMK)
    Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II
    vom 7. Juli 1972 i.d.F. vom 16. Juni 2000
    Vereinbarung über die Abiturprüfung
    Beschluss vom 13. Dezember 1973  i.d.F. vom 16. Juni 2000

  • Josef LANGE
    Allgemeinbildung, allgemeine Hochschulreife und Studierfähigkeit
    aus der Sicht der Hochschulen
    Vortrag vor der KMK am 13. 10. 1993 in Loccum
    Die Deutsche Schule 86 (1993) H. 1, S. 27 - 32

  • Hans SCHEUERL
    Probleme der Hochschulreife
    Tutzinger Gespräche I - III
    Heidelberg 1962

  • ders.
    Kriterien der Hochschulreife
    Eine neue Diskussionsgrundlage aus dem Schulausschuß
    der Westdeutschen Rektorenkonferenz
    Zeitschrift für Pädagogik 15 (1969), Nr. 1, S.

  • Rolf WERNSTEDT
    Aktuelle Kriterien der Hochschulreife
    Überlegungen zur Fortschreibung des Tutzinger Maturitätskatalogs von 1958
    Die Deutsche Schule 86 (1994) H. 1, S. 5 - 11

[ Zurück zur Übersicht ]
Home ] Nach oben ] Zurück ] Weiter ]


Ausgearbeitet von:     Dr. Manfred Rosenbach -        letzte Änderung am: 15.01.08
-