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Prinzipien
des Gedächtnisses und des Transfers

Voraussetzungen

Zwei wichtige Tatsachen lassen sich aus den Ergebnissen der lernpsychologischen Forschung ableiten:

  • Gemerkt kann nur werden, was ursprünglich gelernt wurde.
  • Transfer eines Lernergebnisses auf eine neue Situation kann nur auftreten,
    wenn das Ergebnis gemerkt wurde.

Grundvoraussetzung sowohl für das erste Lernen wie für das Merken ist die Motivation.

Motivation und erstes Lernen sind die Schlüssel zu Merken und Transfer. Aus diesem Grunde beziehen sich die unten folgenden „Prinzipien" und die „Unterrichtsempfehlungen" zur Förderung des Merkens und des Transfers darauf, ebenso auch die anschließenden Diskussion
der Empfehlungen.

Die Prinzipien und ihre Anwendung

Prinzip Unterrichtsempfehlung
1. Das Setzen eines Ziels und der Wille, dieses zu erreichen, löst Aktivitäten aus und bündelt sie. 1. Fördern Sie den Willen zu lernen und zu behalten.
2. Das Erkennen der Beziehungen der Komponenten einer Aufgabe untereinander erleichtert das erste Lernen und Behalten aller Arten von Lernergebnissen. 2. Helfen Sie dem Lernenden bei der Identifizierung bedeutungsvoller Beziehungen.
3. Das Erlebnis von Erfolgen im Zusammenhang mit erstem Lernen fördert das Behalten. 3. Sorgen Sie für angenehme Konsequenzen bei richtigen Reaktionen.
4. Der Erwerb von Begriffen und Prinzipien und das Entwickeln von Fähigkeiten erleichtern den vertikalen und horizontalen Transfer. 4. Legen Sie Wert auf Begriffe und Fähigkeiten.
5. Die Anwendung neu erworbener Begriffe, Prinzipien und Fähigkeiten verstärkt ihre Dauerhaftigkeit. 5. Schaffen Sie Anwendungsmöglichkeiten.
6. Das Lernen über einen bestimmten Zeitraum ist Grundvoraussetzung für die Entwicklung stabiler Fähigkeiten und umfassender Kenntnisse. 6. Sorgen Sie für schrittweises und aufeinander aufbauendes Lernen.

Literaturgrundlage:
Ausgearbeitet im Anschluss an

  • Herbert L. KLAUSMEIER - Richard E. RIPPLE
    Moderne Unterrichtspsychologie 4
    München / Basel 1975

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Ausgearbeitet von:     Dr. Manfred Rosenbach -        letzte Änderung am: 15.01.08
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