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Vorbereitung und Ablauf der Prüfung

- Eine Orientierungshilfe für Prüfungskandidaten -

Übersicht
1.0 Einführung
2.0 Die Vorbereitung der Prüfung
      2.1 Wahl der Lerngruppen
      2.2 Vorbereitung der Aufgabenstellung
      2.3 Organisation des Prüfungstages
      2.4 Entgegennahme der Aufgaben für die unterrichtspraktische Prüfung
      2.5 Ausstattung des Prüfungsraumes
3.0 Der Prüfungstag
      3.1 Abgabe der Entwürfe
      3.2 Rechtliche Formalitäten
      3.3 Ablauf der Prüfung
4.0 Empfehlungen für Fitness und Erfolg

1.0 Einführung

Konzeption und Ablauf der der unterrichtspraktischen und mündlichen Prüfung werden auf der Webseite „Das Prüfungsverfahren -  Anforderungen und Konzeption" vorgestellt. Dieser Baustein dient dazu, Sie über Vorbereitung und Ablauf der Prüfung zu informieren und Ihnen damit eine Orientierungshilfe anzubieten.

2.0 Die Vorbereitung der Prüfung

2.1 Wahl der Lerngruppen

Spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin sollte feststehen, in welchen Lerngruppen Sie die Stunden der unterrichtspraktischen Prüfung halten wollen. Beachten Sie dabei, dass Sie die eine Stunde in der Mittelstufe und die andere in der Oberstufe halten müssen (§ 7 Abs. 4 2.LehrerPO). Die Lerngruppen sollen Ihnen durch Ausbildungsunterricht, am besten durch selbständigen Unterricht bekannt sein.
     Beraten Sie sich rechtzeitig  mit dem/r Seminarleiter/in, wenn eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben ist oder Sie aus besonderen Gründen Lerngruppen wechseln wollen.

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2.2 Vorbereitung der Aufgabenstellung

Spätestens an dem Tag, an dem Sie zum letzten Mal an der Sitzung Ihrer Fachseminare teilnehmen, sollten Sie sich mit dem jeweiligen Fachseminarleiter zu einem Gespräch verabreden, in dem Sie ihm über die Arbeitslage Ihres Unterrichts berichten und die weitere Unterrichtsplanung vortragen.

2.3 Organisation des Prüfungstages

Setzen Sie sich rechtzeitig - spätestens zehn Tage vor dem Prüfungstermin - mit dem für den Stundenplan zuständigen Mitglied der Schulleitung in Verbindung. Geben sie ihm die nötigen Informationen und beraten Sie sich mit ihm über die - nötige oder mögliche - Reihenfolge der Stunden.

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2.4 Entgegennahme der Aufgaben für die unterrichtspraktische Prüfung

Finden Sie sich drei Unterrichtstage (Ihrer Ausbildungsschule) vor dem Prüfungstermin vor 8.00 Uhr (dieser Zeitpunkt ist von der Prüfungsbehörde aus Rechtsgründen festgesetzt worden) bei der Schulleitung ein, um die Aufgaben für die unterrichtspraktische Prüfung entgegenzunehmen.

2.5 Ausstattung des Prüfungsraumes

Vergewissern Sie sich am Tage vor der Prüfung der Größe der Unterrichtsräume und deren Ausstattung mit Mobiliar. Sorgen Sie dafür, dass am Prüfungstage in den jeweiligen Räumen für die Mitglieder des Prüfungsausschusses sechs zusätzliche Stühle und - soweit möglich - ein bis drei Tische bereitstehen.
     Denken Sie auch daran, sich die jeweils notwendigen Geräte/Medien spätestens am Tage vor der Prüfung zu sichern, und prüfen Sie deren Funktionstüchtigkeit.

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3.0 Der Prüfungstag

3.1 Abgabe der Entwürfe

Legen Sie spätestens dreißig Minuten vor Beginn der unterrichtspraktischen Prüfung die Stundenentwürfe vor. Es müssen je sieben Exemplare sein, wenigstens je eines von ihnen muss handschriftlich unterschrieben sein (Aktenexemplar, bitte ggf. kennzeichnen).

3.2 Rechtliche Formalitäten

Bei Abgabe der Entwürfe werden Sie erfahren, wann Sie der Vorsitzende zur Begrüßung erwartet. Er wird Sie fragen, ob Sie

  • sich der Prüfung gesundheitlich gewachsen fühlen;
  • Einwände gegen die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses haben.

Ein Mitglied des Personalrates hat das Recht, an der unterrichtspraktischen und der mündlichen Prüfung teilzunehmen sowie Ihre Prüfungsarbeit einzusehen.

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3.3 Ablauf der Prüfung

Die Prüfung findet in folgenden Phasen statt:

  • Der Prüfungsausschuss nimmt Ihre Entwürfe zur Kenntnis.
  • Sie halten die beiden Stunden der unterrichtspraktischen Prüfung.
  • Sie bereiten sich auf die Analyse Ihrer Unterrichtsstunden vor.
    Dazu stehen Ihnen 45 bis 60 Minuten zur Verfügung.
    Falls erforderlich, wird auch eine Verlängerung eingeräumt.
  • Während dieser Vorbereitung dürfen Sie sich nicht mit anderen Personen über Ihre Stunden besprechen.
  • Sie tragen dem Prüfungsausschuss Ihre Analysen vor; die Reihenfolge steht Ihnen frei. Anschließend findet ein Analysegespräch statt. Es wird vom Fachseminarleiter geführt, doch können sich auch die anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses daran beteiligen.
  • Der Prüfungsausschuss beschließt über die Bewertung der Stunden der unterrichtspraktischen Prüfung.
  • Der Prüfungsausschuss berät und beschließt über die Bewertung Ihrer Prüfungsarbeit.
  • Hinweis:
    Diese beiden Beratungen erfordern gründliche Aussprache und Schreibarbeit im Protokoll. Der Zeitbedarf kann erheblich schwanken. Auch wenn Ihnen das Warten schwerfällt - eine längere Dauer der Aussprache ist unter keinen Umständen ein Indiz für Unheil. Auch Ihr Prüfungsausschuss wird sich Mühe geben, Sie nicht unnötig warten zu lassen.
  • Sie werden zur mündlichen Prüfung gebeten. Sie dauert 60 Minuten. Die Reihenfolge der Prüfungsteile steht Ihnen frei. Konzeption und Gliederung werden auf der Webseite
    „Das Prüfungsverfahren - Anforderungen und Konzeption" detailliert dargestellt..
  • Der Prüfungsausschuss beschließt über die Bewertung der mündlichen Prüfung.
  • Wenn anwesend - ein Mitglied des Personalrates äußert sich, sofern Sie keine Einwände dagegen erheben, über den Ablauf der Prüfung zu Protokoll.
  • Der Prüfungsausschuss bildet das Gesamturteil.
  • Der Vorsitzende teilt Ihnen das Gesamtergebnis der Prüfung sowie die Noten der einzelnen Prüfungsteile
    Wenn Sie es wünschen, teilt er Ihnen die die einzelnen Bewertungen tragenden Erwägungen mit.
  • Der Vorsitzende fragt Sie, ob „Personen mitberechtigtem Interesse" Ihre Prüfungsarbeit einsehen dürfen - in der Regel sind das die Ihnen nachfolgenden Kollegen. Die Frage enthält keinen verschleierten Appell. Folgen Sie also bei der Antwort unbefangen Ihrem Impuls.

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4.0 Empfehlungen für Fitness und Erfolg

Die vorstehende Darstellung lässt Sie ahnen, dass die Prüfung eine vielstündige und entsprechend anstrengende Unternehmung ist - selbst dann, wenn sie zügig abgewickelt wird. Damit Sie den gewünschten und Ihnen gebührenden Erfolg erringen können, kommt es nicht nur auf Ihre didaktische Kompetenz an, sondern vor allem auch auf Ihre physiologische Fitness.

Darum einige Hinweise, die Beobachtungen in zahlreichen Prüfungsverfahren auswerten.

  • Am Prüfungstage müssen Sie wach, geistesgegenwärtig und gut gelaunt sein. Das ist nur möglich, wenn Sie in den drei Nächten vor der Prüfung ausreichend schlafen konnten. Jeder kennt sein Mindestlimit - unterschreiten Sie es nicht. Vor allem unterlassen Sie es, in der Nacht vor der Prüfung um 0.30 Uhr die Konzepte für die Unterrichtsstunden zu verwerfen und völlig von vorn anzufangen. Stehen Sie zu Ihren wohlerwogenen Planungen. Nötige Modifikationen lassen sich ohnehin erst in der konkreten Unterrichtssituation leisten.
  • Ihre geistige Leistungsfähigkeit hängt wesentlich von Ihrem Blutzuckerspiegel und dem Sauerstoffgehalt ab - Ihr Gehirn hat großen Bedarf daran.
  • Nehmen Sie sich also morgens Zeit für ein geeignetes Frühstück.
  • Sorgen Sie für geeigneten Proviant, den Sie im Laufe des Vormittags zu sich nehmen können. Ihre Schule wird Ihnen wahrscheinlich auch eine Erfrischung anbieten.
  • Verschaffen Sie sich Bewegung in frischer Luft - und sei es mit Kniebeugen am offenen Fenster. Der dargestellte Ablauf lässt Ihnen die dazu nötigen Minuten.

Diese Hinweise betreffen vor allem die mündliche Prüfung.
Die Vorschriften über die Bildung des Gesamtergebnisses führen immer wieder dazu, dass vom Ergebnis der mündlichen Prüfung abhängt, welches von zwei möglichen Prädikaten beschlossen werden muss.

Sorgen Sie also bewusst und aktiv dafür,
dass Sie nicht in das „physiologische Mittagsloch" fallen.


Es wäre schade um das Ihrer Leistungsfähigkeit entsprechende Prädikat.


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Ausgearbeitet von:     Dr. Manfred Rosenbach -        letzte Änderung am: 10.04.18
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