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Bildungsstandards
der Kultusministerkonferenz
Erläuterungen zur
Konzeption und Entwicklung
Übersicht
1.0 Bildungspolitischer Kontext
2.0 Standards
– Begriffsbestimmungen
2.1 Definitionen
2.2 Leistungen
3.0 »Kompetenzen«
4.0 Folgerungen für
die Entwicklung von Lernzielen
5.0 Literaturgrundlage
1.0
Bildungspolitischer Kontext
Die Ergebnisse
von TIMSS und PISA haben eine intensive Diskussion ausgelöst und
weitreichende bildungspolitische Entscheidungen angebahnt.
So ist am 18.
Februar 2003 auf einer Fachtagung, die das Deutsche Institut für Pädagogische
Forschung (DIPF) gestaltete, die vom Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) angeregte Expertise »Zur Entwicklung nationaler
Bildungsstandards« vorgestellt worden. Ihrem Beschluss vom Juni 2002
folgend, hat die Kultusministerkonferenz (KMK) am 16. Dezember 2004
eine Veröffentlichung vorgelegt, in der »Bildungsstandards der KMK«
entwickelt und formuliert werden. Beide Publikationen haben einen
bildungspolitischen Paradigmenwechsel eingeleitet.
Die zentralen
Positionen der Expertise finden Sie auf der Webseite "»Kompetenzen«
- Entwicklung nationaler Bildungsstandards". Im Folgenden werden die Bildungsstandards
der Kultusministerkonferenz vorgestellt (KMK 2004, S. 6). Sie
-
greifen
die Grundprinzipien des jeweiligen Unterrichtsfaches auf,
-
beschreiben
die fachbezogenen Kompetenzen einschließlich zugrunde liegender
Wissensbestände, die Schülerinnen und Schüler bis zu einem bestimmten
Zeitpunkt ihres Bildungsganges erreicht haben sollen,
-
zielen
auf systematisches und vernetztes Lernen und folgen so dem Prinzip des
kumulativen Kompetenzerwerbs,
-
beschreiben
erwartete Leistungen im Rahmen von Anforderungsbereichen,
-
beziehen
sich auf den Kernbereich des jeweiligen Faches und geben den Schulen
Gestaltungsräume für ihre pädagogische Arbeit,
-
weisen
ein mittleres Anforderungsniveau (Regelstandards) aus,
-
werden durch
Aufgabenbeispiele veranschaulicht.
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2.0
Standards – Begriffsbestimmungen
2.1
Definitionen
Bildungsstandards
werden international in der Regel als normative Vorgaben für die Steuerung
von Bildungssystemen verstanden. Für diese Vorgaben gibt es
unterschiedliche Bezugspunkte. Deshalb unterscheidet man zwischen folgenden
Standards (KMK 2004, S. 8 f.):
Sie beziehen
sich auf die Inhalte des Lehrens und Lernens. Inhaltliche Standards
beschreiben also, was Lehrpersonen unterrichten und Schülerinnen und Schüler
lernen müssen. Sie formulieren klar und eindeutig das zu erreichende
Wissen und die aufzubauenden Kompetenzen.
Standards für
Lehr- und Lernbedingungen bezeichnen z.B. Schulprogramme, Personal- und
andere Ressourcen sowie die damit verbundenen Möglichkeiten eines
anspruchsvollen und herausfordernden Unterrichts. Ferner werden auch die
Methoden und Prinzipien guten Lehrens und Lernens beschrieben, die von
Vertretern der Fachdisziplin und Didaktik allgemein anerkannt werden.
Die Ergebnisse
des Lehrens und Lernens bilden einen dritten Fokus. Mit den so genannten performance
oder output standards werden entsprechend Bildungsstandards
bezeichnet, die die Lernergebnisse von Schülerinnen und Schülern zum
Gegenstand haben. Sie definieren, über welche Kompetenzen Schülerinnen
und Schüler zu bestimmten Zeitpunkten ihrer schulischen Entwicklung –
meist jedoch am Ende der regulären Schullaufbahn, oder beim Übergang in
eine weiterführende Schule – verfügen müssen. Durch national
einheitlich gestaltete Tests wird dann die Einhaltung dieser Standards überprüft.
Bildungsstandards
lassen sich auch nach den jeweils zugrunde gelegten Niveauanforderungen
unterscheiden. Gängige Niveauabstufungen der erwarteten Anforderungen
beziehen sich dabei – relativ zur Norm oder zu Vergleichsgruppen – auf
Mindest-, Regel- oder Maximalanforderungen.
Mindest- oder
Minimalstandards beziehen sich dabei auf ein definiertes Minimum an
Kompetenzen, das alle Schülerinnen und Schüler zu einem vorher
festgelegten Zeitpunkt in ihrer Schullaufbahn erreicht haben müssen.
Regelstandards
beschreiben Kompetenzen, die im „Durchschnitt“, „in der Regel“ von
den Schülerinnen und Schülern einer Jahrgangsstufe erreicht werden
sollen.
Als
höchste Niveaustufe der Bildungsstandards können auch Exzellenz- oder
Maximalstandards definiert werden.
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2.2
Leistungen
Bildungsstandards
-
bieten
Lehrerinnen und Lehrern eine Orientierung für die Analyse, Planung und
Überprüfung ihrer Unterrichtsarbeit in Kernbereichen eines Faches;
-
geben
Schülerinnen und Schülern eine Orientierung und Transparenz
hinsichtlich der Leistungserwartungen im Fach;
-
dienen
der Schulaufsicht als Instrument zur Überprüfung des Schulsystems und
bieten eine Grundlage für die Beratung der Schulen.
-
Bildungsstandards
fördern ferner
-
die
Unterrichtsplanung im Hinblick auf definierte Leistungserwartungen,
-
die
diagnostische Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer,
-
den
Umgang mit Heterogenität,
-
die
Evaluation von Unterricht durch interne und externe Verfahren und die
Arbeit mit den Lehrplänen.
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3.0
»Kompetenzen«
Im Mittelpunkt
dieser Überlegungen steht der Begriff »Kompetenzen«.
Die
Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz (KMK 2004, S. 16)
konkretisieren die in Bildungszielen formulierten Erwartungen. Sie legen
fest, über welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler bis zu einem
bestimmten Zeitpunkt ihres Bildungsganges verfügen sollen.
Die vorgelegten
Standards konzentrieren sich damit auf überprüfbare, fachbezogene
Kompetenzen. Sie vermessen also keineswegs das gesamte Spektrum von Bildung
und Erziehung. Die Kompetenzen werden möglichst konkret beschrieben, so
dass sie in Aufgabenstellungen umgesetzt und prinzipiell mit Hilfe von
Testverfahren erfasst werden können.
Die Orientierung
an Kompetenzen
-
lenkt
den Blick auf die Lernergebnisse von Schülerinnen und Schülern,
-
richtet
das Lernen auf die Bewältigung von Anforderungen und nicht nur
auf den Aufbau von zunächst ungenutztem Wissen,
-
organisiert
das Lernen als kumulativen Prozess.
Schülerinnen
und Schüler haben fachliche Kompetenzen ausgebildet, wenn sie
-
zur
Bewältigung einer Situation vorhandene Fähigkeiten nutzen,
-
dabei
auf vorhandenes Wissen zurückgreifen und sich benötigtes Wissen
beschaffen,
-
die
zentralen Zusammenhänge eines Lerngebietes verstanden haben,
-
angemessene
Lösungswege wählen,
-
bei
ihren Handlungen auf verfügbare Fertigkeiten zurückgreifen,
-
ihre bisher
gesammelten Erfahrungen in ihre Handlungen mit einbeziehen.
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4.0
Folgerungen für die Entwicklung von Lernzielen
Um es plakativ
zusammenzufassen:
Nicht
Wissenserwerb an sich ist Aufgabe des Unterrichts,
sondern die Entwicklung aller Fähigkeiten,
Wissen für die Bewältigung von Anforderungen
erfolgreich und nachweisbar anzuwenden.
Die hier
vorgestellte Konzeption hat weitreichende Konsequenzen für die
Formulierung von Lern- und Unterrichtszielen.
Sie können an
dieser Stelle noch nicht im Einzelnen dargestellt werden. Teilweise ergeben
sie sich unmittelbar aus den referierten Überlegungen der KMK, teilweise
folgen sie aus den Standards, die die KMK für die einzelnen Fächer und
Schulstufen Zug um Zug erarbeiten lässt. Eine Übersicht finden Sie unter
folgender Adresse:
http://www.kmk.org/schul/home1.htm
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5.0
Literaturgrundlage
Dieser Text
beruht im Wesentlichen auf folgender Veröffentlichung:
Einen einführenden
und aspektreichen Überblick zum Thema »Standards« finden Sie bei
Die aktuelle
erziehungswissenschaftliche Diskussion ist leicht zugänglich bei
-
Eckhard
KLIEME
Begründung, Implementation und Wirkungen von Bildungsstandards
Aktuelle Diskussionslinien und empirische Befunde
Einführung in den Thementeil
Zeitschrift für Pädagogik 50 (2004) Nr. 5, S. 625 - 634
- ders. - u.a.
Zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards
Eine Expertise
Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF)
Frankfurt am Main 2003
Herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie in den weiteren
Aufsätzen des Thementeils der Zeitschrift für Pädagogik 50 (2004) Nr. 5
- vgl. dazu auch die Webseite "Bildung
- Literaturgrundlage".
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Ausgearbeitet
von: Dr.
Manfred Rosenbach - letzte Änderung
am: 15.01.08
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