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Die Auswertung von Unterricht
- Eine Aufgabe der Ausbildung -
Definitionen
Das sind verschiedene Funktionen. Sie
sollten darum durch jeweils eigene Begriffe ausdrücklich unterschieden
werden. Interessiert Sie der Begründungszusammenhang für diese Setzungen? Dann klicken Sie hier.
Auswertung und Analyse
sind dialektisch miteinander verwoben. Die Funktionen beider Begriffe
sind Gegenstand der schulpraktischen Ausbildung. Dieser und die folgenden Bausteine dieses
thematischen Bereiches behandeln die
rückblickende Untersuchung von
erteiltem Unterricht.
Eine Kurzfassung dieses Bausteines, der sich als Leitfaden
für die tägliche Arbeit eignet, finden Sie im folgenden
Baustein.
Aufgaben der Auswertung
Die Auswertung von Unterricht hat zwei Funktionen, die
voneinander unterschieden werden müssen:
1. Diagnose
-
Die tatsächlichen Ergebnisse von Unterricht
müssen festgestellt und benannt werden.
-
Die tatsächlichen Ergebnisse von Unterricht müssen mit
den beabsichtigten Ergebnissen von Unterricht verglichen werden.
- Aus den Feststellungen sowie dem Vergleich der
tatsächlichen und der beabsichtigten Ergebnisse müssen Folgerungen für die Fortsetzung
des Unterrichts gezogen werden.
2. Einsicht
-
Der Unterrichtende muss Einblick in die Zusammenhänge
und Wechselwirkungen der den Unterricht bestimmenden Faktoren gewinnen.
-
Der Unterrichtende muss aus dem Einblick in dieses
Wirkungsgefüge Folgerungen für sein weiteres Handeln ableiten.
- Diese Folgerungen tragen dazu bei, geeignete
Handlungsformen zu bekräftigen und zu sichern, nicht oder weniger geeignete
Handlungsformen zu verändern.
Auswertung als Teil der Ausbildung
Die Fähigkeit zur Auswertung von Unterricht zu
entwickeln und zu schulen ist eine zentrale Aufgabe der Ausbildung. Obwohl Anleitung
und Anbahnung von didaktischem Wahrnehmungsvermögen zunächst im Vordergrund stehen
werden, ist die an didaktischen Kategorien orientierte Auswertung von Unterricht
Ziel der Ausbildung.
Auswertung von Unterricht als Aufgabe der Ausbilder
umfasst zwei Funktionen:
-
Beratung
Beratung i. S. der vorstehenden Ausführungen ist die genuine Aufgabe
der Ausbilder.
Sie steht während der gesamten Ausbildungszeit im Vordergrund.
-
Beurteilung
Aus übergeordneten Rechtspositionen (Bundesrechtsrahmengesetz und Laufbahngesetz) folgt
die Notwendigkeit, das Ausbildungsergebnis mit einer Note gemäß 2. LehrerPO zu
bewerten. Deshalb müssen die Maßstäbe und Kriterien einer abschließenden
Leistungsbeurteilung während des Ausbildung berücksichtigt und schrittweise
vermittelt werden. Das geschieht durch klare Benennung der erreichten und ggf. der
noch zu erbringenden Leistungen.
Die Ausbildungsordnung sieht jedoch weder förmliche
Lehrproben noch die Benotung der von Ausbildern im Rahmen ihrer
Tätigkeit besuchten Unterrichtsstunden vor.
- Weiterführender Hinweis
Diese knappen Anmerkungen lösen womöglich mehr Fragen aus, als sie beantworten.
Deshalb folgender Hinweis.
Der Leiter des Pädagogischen Seminars 5 im Studienseminar Lüneburg, Bernd
HAVEMANN, hat sich mit der Problematik von Beratung und Beurteilung
im Rahmen der Unterrichtsbesuche systematisch und ausführlich, dabei problembewusst und
einfühlsam auseinandergesetzt. Sie finden den Text unter folgender Adresse:
http://home.t-online.de/home/havemann.bb/ausbi/bergespr.html
Kriterien für die Auswertung von Unterricht
Unterricht hat die Aufgabe, den Lernenden einen
angemessenen Lernfortschritt zu gewährleisten; Planung und Durchführung sowie
deren Auswertung leisten dazu jeweils ihren Beitrag.
Unterricht vollzieht sich zwischen zwei Polen: Er setzt
bei einer Ausgangslage an und ist bestrebt, bestimmte Ergebnisse zu
erreichen.
Für Planung, Durchführung und Auswertung ergeben sich
daraus folgende Funktionen:
-
Planung ermittelt die durch die Lernenden
einerseits und den Unterrichtsgegenstand andererseits gegebene Ausgangslage. Sie
formuliert die beabsichtigten Ergebnisse und entwirft die Verfahren, die zur
Erreichung der beabsichtigten Ergebnisse geeignet erscheinen.
o Planung ist somit die gedankliche
Vorwegnahme von unterrichtlichem Handeln.
Sie dient dazu, die zielbezogene
Handlungsfähigkeit des Unterrichtenden
zu entwickeln und ihm die Bewältigung von Entscheidungsschwierigkeiten
zu erleichtern.
o Planung ist ein Handlungsentwurf, keine Erfüllungsnorm.
-
Durchführung orientiert sich nicht nur an der
Planung, sondern auch an der jeweils gegebenen Unterrichtssituation.
- Auswertung untersucht Bedingungen und
Zusammenhänge für Einsichten, Eindrücke, Erlebnisse und Verhaltensweisen von Lernenden
und Lehrendem.
Für die Auswertung und ggf. Beurteilung von
Unterricht werden folgende Kategorien empfohlen:
1. Planung |
1. |
Aussagen zur Ausgangslage |
Bedeutsamkeit |
2. |
Untersuchung des Unterrichtsgegenstandes
im Hinblick auf |
|
|
- Sachstruktur
- Sinnhaltigkeit
- Darstellbarkeit |
Sachgerechtigkeit
Schlüssigkeit
Eignung |
3. |
Lernziele |
Begründung
Stufung
Genauigkeit |
4. |
Begründung der Stundenstruktur,
insbesondere im Hinblick auf |
|
|
- Phasen (Funktionen und Ziele)
- Schwerpunktbildung
- Zeitplanung
- Arbeits- und Gruppierungsformen
- Vorwegnahme von möglichen Schwierigkeiten |
Funktionalität |
5. |
Operationsobjekte |
Eignung
Repräsentativität
|
2. Durchführung |
1. |
Initiationen, Impulse |
Deutlichkeit
Gerichtetheit |
2. |
Instruktionen (Informationen, Anleitungen) |
Folgerichtigkeit
Verständlichkeit |
3. |
Anregungscharakter |
Angemessenheit |
4. |
Aktivitäten der Lernenden |
Ausgewogenheit |
5. |
Lernhilfen |
Wirksamkeit |
6. |
Hausaufgaben |
Funktion
Angemessenheit |
3. Auswertung
(sog. "Analyse") |
1. |
Aussagen zu den erreichten Ergebnissen |
Genauigkeit |
2. |
Aussagen zum Verlauf |
Treffsicherheit
Strukturiertheit |
3. |
Aussagen zur Fortsetzung des Unterrichts |
Orientiertheit |
|
Erläuterungen und Ergänzungen zu
diesen Kategorien
1. Planung
- Aussagen zur Ausgangslage sind bedeutsam, wenn ihre
Berücksichtigung nötig ist, um die beabsichtigten Ergebnisse mit dem vorgesehenen
Unterrichtsverlauf zu verwirklichen. Zu berücksichtigen sind nicht nur die fixierten,
sondern auch fehlende Angaben. Die Aussagen sind genau, wenn sie differenziert und
treffsicher sind.
- Die Strukturmerkmale des Unterrichtsgegenstandes müssen sachgerecht
herausgearbeitet werden, so dass sich der beabsichtigte Lernzuwachs benennen
lässt.
Die Begründungen, mit denen den Schülern die
Beschäftigung mit dem Unterrichtsgegenstand als sinnvoll erschlossen wird, müssen schlüssig
sein.
Operationsobjekte, die der Darbietung des
Unterrichtsgegenstandes dienen, müssen repräsentativ und geeignet sein.
- Lernziele können aus drei Bereichen begründet sein, und
zwar durch
o Aufträge
(Rahmenpläne, Konferenzbeschlüsse),
o die Sachstruktur des Unterrichtsgegenstandes,
o situative Gegebenheiten.
Sie sollten gestuft sein und die Erwartungen eindeutig
und genau beschreiben.
- Die für den Aufbau und Verlauf der Stunde vorgesehenen
Maßnahmen müssen zur Erreichung des Stundenziels geeignet, also funktional
sein.
Durchführung
- Initiationen und Impulse zeigen die
Fähigkeit, Lernvorgänge einzuleiten, zu lenken und zu korrigieren. Gerichtetheit
meint den Grad der Zielorientierung und -strebigkeit. In der Deutlichkeit erweist
sich ihre Verständlichkeit, Verbindlichkeit und Eindeutigkeit.
- Instruktionen sind der Sache verpflichtet
und müssen daher folgerichtig sein. Zugleich sind sie den Lernenden
verpflichtet und müssen daher verständlich sein.
- Anregungscharakter berücksichtigt den situativen
Zusammenhang und ergänzt die kognitiven Gesichtspunkte der Instruktion durch personenbezogene,
in denen affektive und emotionale Elemente zur Geltung kommen. Der
Anregungscharakter muss einerseits der Situation, andererseits der Empfänglichkeit
der Schüler entsprechen, mithin angemessen sein.
- Die Aktivitäten der Lernenden müssen in Umfang,
Niveau und Art der Arbeitsform den beabsichtigten Ergebnissen entsprechen und durch
Wechsel die Lernbereitschaft aufrechterhalten werden. Deshalb kommt es auf ihre Ausgewogenheit
an.
- Lernhilfen sind verbale, gestisch-mimische und
mittelbare (durch Operationsobjekte vermittelte) Einwirkungen des Lehrers; zu den
Lernhilfen gehören auch Schüler-Schüler-Interaktionen, die der Lehrer zulässt oder
selbst anbahnt. Ihre Qualität erweist sich in ihrer Wirksamkeit.
- Hausaufgaben müssen in einer sinnvollen
Beziehung zum Unterricht stehen. also funktional ein. Nach Schwierigkeit
und Umfang müssen sie der Leistungsfähigkeit der Schüler entsprechen, also angemessen
sein.
Auswertung
- Aussagen zu den erreichten Ergebnissen erweisen die
Fähigkeit des Unterrichtenden, tatsächliche Ergebnisse von Unterricht
wahrzunehmen und genau zu bewerten.
- Aussagen zum Verlauf erweisen insbesondere die
Fähigkeit des Unterrichtenden, wesentliche Zusammenhänge und Wechselwirkungen, Ursachen
und Folgen von Verhaltensweisen der Lehrer und Schüler treffsicher zu erfassen und
strukturiert zu bewerten. Einerseits sind Entscheidungen und Verhaltensweisen zu
benennen, die noch der verändernden Bearbeitung bedürfen, andererseits müssen
Maßnahmen, die sich bewährt haben, erfasst und gesichert werden.
- Da sich die Qualität von Unterricht nicht so sehr in
gelungenen Einzelstunden, sondern vor allem in folgerichtigen Sequenzen erweist,
sind die erreichten Ergebnisse einer Stunde auch als Ausgangslage für weiteren Unterricht
zu betrachten. Mithin erweist sich die Qualität entsprechender Aussagen in ihrer Orientiertheit
am weiterführenden Unterricht.
Nachtrag - die Begriffe
Der Begriff Analyse ist von Paul HEIMANN
geprägt und in die Allgemeine Didaktik eingeführt worden (Unterricht - Analyse und
Planung, 1965). Unter Analyse versteht er das Verständnis der Strukturen von
Unterricht. Er hat dazu ein System von differenzierten Begriffen entwickelt.
Dieses Begriffssystem dient in der Tradition des sog.
Berliner Modells" auch der Planung von Unterricht, weil vernünftiges Planen
ein analytisch gewonnenes Verständnis von Unterricht voraussetzt. Natürlich eignet es
sich auch zur Reflexion.
In der Tagesarbeit der schulpraktischen Ausbildung wie auch in
der Verordnung über die Zweite Staatsprüfung (2.LehrerPO) wird daher der Begriff Analyse
allgemein für die rückblickende Untersuchung von erteiltem Unterricht gebraucht.
In der reformpädagogisch orientierten Didaktik nannte man diesen Arbeitsgang Rückbesinnung,
Reflexion.
Der Begriff Auswertung bezeichnet schlicht und
sachbezogen die didaktische Aufgabe, den Unterricht zu untersuchen und daraus Schlüsse
für die weitere Arbeit abzuleiten. Darum wird er hier - abweichend vom gängigen
Sprachgebrauch - verwendet.
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Nach Grundgedanken Dr. Teja
Mackuths ausgearbeitet
von Dr. Manfred Rosenbach -
letzte Änderung am: 15.01.08
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