Einführender
Hinweis
Am 26. Januar 2004
hat das Abgeordnetenhaus ein völlig neues »Schulgesetz für Berlin«
erlassen. In dessen § 58 Abs. 8 wird die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung
dazu ermächtigt, die Einzelfragen der Leistungsbewertung durch Rechtsverordnung
zu regeln.
Damit
wird dem Rechtsstaatsgebot entsprochen, vgl. dazu die Darstellung auf der
Webseite "Die Rechtsgrundlage der
Versetzung".
Auch die
bisherigen Vorschriften hatten bereits eine gesetzliche Grundlage.
Vorläufig gelten also weiterhin die
Ausführungsvorschriften
über Noten und Zeugnisse
vom 25. Juli 1988 (ABl. S. 1292 / DBl. III S. 224,
zuletzt geändert durch VV vom 21. Juli 1993 (ABl. S. 2197 / DBl. III S. 273)
Ausführungsvorschriften
über schriftliche Klassenarbeiten
vom 2. April 1990 (ABl. S. 694 / DBl. S.71),
geändert durch VV vom 18. August 1994 (ABl. S. 2795 / DBl. S. 129).
Die Texte der beiden
Ausführungsvorschriften finden Sie
in der Loseblattsammlung
"Das Schulrecht in Berlin"
des Luchterhandverlages
oder in der informativen
Sammlung von
Hans-Jürgen KRZYWECK - Rolf-Dieter TEICHE
(Hrsg.)
Das Schulrecht in Berlin
SchulVerfG mit Kommentar, SchulG, Schulordnungen,
Ausführungs- und Überleitungsvorschriften, Dienstrecht;
mit Erläuterungen und Fallbeispielen.
Loseblattsammlung Kronach 1991 ff.
oder im Internet
auf der Homepage der
Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport.
Rufen Sie die Adresse http://www.sensjs.berlin.de
auf.
Klicken Sie dort den Menüpunkt Schule, sodann den Menüpunkt "Alles
was Recht ist" an.
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Ausgearbeitet von: Dr. Manfred Rosenbach -
letzte Änderung am: 03.09.18
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