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Leistungsbeurteilung

Ausführungsvorschriften über Noten und Zeugnisse
Schriftliche Klassenarbeiten

Einführender Hinweis

Am 26. Januar 2004 hat das Abgeordnetenhaus ein völlig neues »Schulgesetz für Berlin« erlassen. In dessen § 58 Abs. 8 wird die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung dazu ermächtigt, die Einzelfragen der Leistungsbewertung durch Rechtsverordnung zu regeln. 
     Damit wird dem Rechtsstaatsgebot entsprochen, vgl. dazu die Darstellung auf der Webseite "Die Rechtsgrundlage der Versetzung"

Auch die bisherigen Vorschriften hatten bereits eine gesetzliche Grundlage.
Vorläufig gelten also weiterhin die

  • Ausführungsvorschriften über Noten und Zeugnisse
    vom 25. Juli 1988 (ABl. S. 1292 / DBl. III S. 224,
    zuletzt geändert durch VV vom 21. Juli 1993 (ABl. S. 2197 / DBl. III S. 273)

  • Ausführungsvorschriften über schriftliche Klassenarbeiten
    vom 2. April 1990 (ABl. S. 694 / DBl. S.71),
    geändert durch VV vom 18. August 1994 (ABl. S. 2795 /  DBl. S. 129).

Die Texte der beiden Ausführungsvorschriften finden Sie

  • in der Loseblattsammlung
    "Das Schulrecht in Berlin"
    des Luchterhandverlages

  • oder in der informativen Sammlung von
    Hans-Jürgen KRZYWECK - Rolf-Dieter TEICHE (Hrsg.)
    Das Schulrecht in Berlin
    SchulVerfG mit Kommentar, SchulG, Schulordnungen,
    Ausführungs- und Überleitungsvorschriften, Dienstrecht;
    mit Erläuterungen und Fallbeispielen.

    Loseblattsammlung Kronach 1991 ff.

  • oder im Internet auf der Homepage der
    Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport.
    Rufen Sie die Adresse http://www.sensjs.berlin.de auf.
    Klicken Sie dort den Menüpunkt Schule, sodann den Menüpunkt "Alles was Recht ist" an.


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Ausgearbeitet von:     Dr. Manfred Rosenbach -        letzte Änderung am: 03.09.18
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