Home ] Nach oben ] Zurück ] Weiter ]

Einführung in die
Rahmenpläne für Unterricht und Erziehung

Vorbemerkung

Die Rahmenpläne für Unterricht und Erziehung enthalten eine Einleitung und einen Allgemeinen Teil. In diesem Informationspapier werden die zentralen Gedanken der Einleitung sowie des Abschnittes über die Berliner Schule stichwortartig zusammengefasst und dokumentiert.

Eine Übersicht des Allgemeinen Teils A und eine Liste der Einzelpläne des Besonderen Teils B
samt Fundstellen finden Sie auf der Webseite "Rahmenpläne für Unterricht und Erziehung - Übersicht und Fundstellen".

Die Gliederungspunkte

Der Text ist länger als webseitenüblich, deshalb wird empfohlen, ihn auszudrucken. Wenn Sie  einen schnellen Überblick gewinnen wollen, können Sie jeden Punkt über eine Textmarke direkt anwählen.

1.0 Einleitende Grundsätze

1.1 Pädagogische Grundsätze
1.2 Grundsätze für die Arbeit der Schule

2.0 Die Berliner Schule

2.1  Gliederung
2.2  Prinzipielle Aspekte
2.3  Bildung und Erziehung
2.4  Rechte und Pflichten
2.5  Selbstverständnis und Selbstverwirklichung
2.6  Weltverständnis
2.7  Leistung
2.8  Wissenschaftlichkeit
2.9  Beruf
2.10 Politische Bildung
2.11 Freizeit
2.12 Andere Bildungseinflüsse
2.13 Schlussbemerkungen

3.0 Das Gymnasium

3.1 Aufgabe
3.2 Didaktische Grundsätze
3.3 Soziale Aufgabe

1.0 Einleitende Grundsätze

1.1 Pädagogische Grundsätze

  • Individualität der Schüler und Eigengesetzlichkeit ihrer Entwicklung berücksichtigen.
  • Aktivität und Verantwortung der Schüler steigern.
  • Soziale Integration fördern.
  • Manuelles und musisches Tun unverzichtbar für personale Entwicklung.
  • Aufgaben der Schule überschreiten die Grenzen der traditionellen Schulfächer.

Die Rahmenpläne berücksichtigen die veränderte gesellschaftliche Situation. Sie müssen ständig überprüft und, wenn erforderlich, geändert werden.

1.2 Grundsätze für die Arbeit der Schule

  • Schule ist Dienstleistung für den Einzelnen und die Gesellschaft. Sie dient nicht nur der Vermittlung von Wissen, sondern auch der Lebensbewältigung.
  • Arbeit der Schule orientiert sich stärker an Gegenwart und Zukunft, ohne wesentliche Inhalte der kulturellen Überlieferung aufzugeben.
  • Keine Monopolstellung der Schule. Sie muss andere Informations- und Erziehungsfaktoren didaktisch berücksichtigen.
  • Ergebnisse der empirischen Forschung berücksichtigen, ständige kritische Überprüfung.
  • Zusammenwirken aller an der Schule interessierten Gruppen, einschließlich der Schüler.
  • Permanente Reform, überholte Auffassungen und Verfahren aufgeben, um neue bemüht sein.
  • Die Rahmenpläne sind Fundamentalpläne. Fundament an Wissen, Können und Verhalten verbindlich festgelegt, geeignete Stoffe, Verfahren und Maßnahmen angegeben.
  • Im übrigen Auswahl von Stoffen und Lernverfahren den Schulen und Lehrern überlassen, eigenes Ermessen in pädagogischer Verantwortung.
  • Rahmenpläne sind eine Orientierungshilfe für den Lehrer.
  • Stoffhäufung vermeiden,
  • exemplarisches Lernen,
  • orientierendes Lernen,
  • individualisierende Verfahren anwenden.

2.0 Die Berliner Schule

Die Aufgaben für Unterricht und Erziehung folgen aus § 1 SchulG. Folgende Grundsätze und Überlegungen sind zu beachten.

2.1 Gliederung

  • Einheitliche Schule für die gesamte Jugend:
  • Stufenweiser Aufbau; gleiche Bildungschancen.

2.2 Prinzipielle Aspekte

  • Auswirkung rascher Veränderungen. Tendenzen der Entwicklung klar, Vorhersage der künftigen Lebensbedingungen nicht möglich.
  • Prägung durch Wissenschaft und Austausch von Informationen erfordern Vorbereitung auf Abstraktion und Kommunikation.
  • Bessere Bildung für alle erforderlich.
  • Unterscheidung von höherer und volkstümlicher Bildung in demokratischer Gesellschaft nicht mehr legitimiert.
  • Nicht Auslese, sondern Förderung. Auslese ergibt sich von selbst als Folge bestmöglicher Förderung.

2.3 Bildung und Erziehung

  • Bildung kein Zustand, sondern ein Prozess. Ihr Ziel: Lebensverständnis und Handlungsfähigkeit zu schaffen.
  • Erziehung ist schrittweises Hinführen zur Mündigkeit.
  • Nicht Wissen aufpfropfen und Gesinnung indoktrinieren, sondern Wunsch und Fähigkeit zu Wissenserweiterung und sozialem Verhalten entwickeln und fördern.

2.4 Rechte und Pflichten

  • Verständnis für beides entwickeln.
  • Das als wahr und wertvoll Erkannte vertreten, Überzeugungen des anderen achten und ernst nehmen.
  • Konflikte fair und rational austragen, nicht autoritär unterdrücken oder harmonisierend verharmlosen.

2.5 Selbstverständnis und Selbstverwirklichung

  • Rationalität und emotionale Bindungen ermöglichen. Stärkung der Willenskräfte.
  • Zuwendung des Lehrers zum Schüler wesentliche Voraussetzung für pädagogische Wirkung.
  • Personale Begegnung wesentliche Grundlage der Erziehung.

2.6 Weltverständnis

  • Fähigkeit zu verantwortlicher und kritischer Stellungnahme entwickeln. Widerstand gegen unangemessene Machtansprüche und gegen Manipulation ermutigen.
  • Pädagogisches Handeln muss der demokratischen Lebensform entsprechen; die soziologischen Gegebenheiten und die daraus folgenden psychologischen Bedingungen des Menschen berücksichtigen.
  • Schule keine pädagogische Provinz, sondern Teil der Gesellschaft. Erziehung beruht auch auf zeitbedingten gesellschaftlichen Faktoren.
  • Schule kein bloßes Abbild der Gesellschaft, sondern Anwalt der jungen Menschen, indem Unterricht und Erziehung unmittelbare Lebenshilfe leisten.

2.7 Leistung

  • Gesellschaft versteht sich auch als Leistungsgesellschaft. Darum muss die Schule stärker Leistungsschule werden.
  • Zur Leistungsbereitschaft anregen.
  • Nicht bloßes Mehr an Leistung anstreben, sondern Leistung in anderer Form.
  • Anforderungen individualisieren.

 2.8 Wissenschaftlichkeit

  • Unterricht und Erziehung müssen sich grundsätzlich an den Ergebnissen der Wissenschaft orientieren.
  • Schule kein Abbild des Wissenschaftsbetriebes. Neben dem Anspruch der Sache stehen die psychologischen und soziokulturellen Voraussetzungen sowie die pädagogische Absicht.
  • Die Wirklichkeit auch in ihren Gegensätzen und Widersprüchen kennen lernen.

2.9 Beruf

  • Bewährung im Beruf Teil der Selbstverwirklichung. Ergebnis von Arbeit Teil unserer Existenz und ihrer Grundlage.
  • Bildung kein Gegengewicht zur Technik, weil Technik Ergebnis menschlichen Geistes ist.
  • Für viele Menschen klaffen personale Existenz und berufliche Tätigkeit auseinander - diesen Gegensatz verarbeiten helfen.
  • Realistische Vorbereitung auf Arbeitswelt hilft dem jungen Menschen, zwischen seinen verschiedenen Rollen unterscheiden zu lernen.
  • Fähigkeit zur Kooperation fördern.
  • Wahl eines Lebensberufes heute i.a. nicht mehr möglich. Daher breite allgemeine Grundlage legen.

2.10 Politische Bildung

  • Erziehung zur Politik durch Gewöhnung an Politik und Information über Politik.
  • Partnerschaftliche Formen eine Voraussetzung für demokratische Lebensweise.
  • Demokratie nicht idealisieren, sondern ihre Prinzipien einsichtig machen (Offenheit für Veränderungen, Chance der Mitgestaltung, Prozess der Machtbildung, Kontrolle der Macht, Legitimation der Herrschaft der Mehrheit, Schutz der Minderheit, Legitimität unterschiedlicher Auffassungen).
  • Gemeinwohl nicht vorgegeben; es muss stets von neuem ermittelt werden.
  • Freiheit des einen durch Freiheit und Recht des anderen begrenzt.
  • Nicht nur Möglichkeiten, sondern auch Grenzen politischer Beteiligung zeigen, politische Wirklichkeit aufhellen, Resignation und Gleichgültigkeit verhindern.
  • SV und Schülerzeitungen erfüllen demokratische Aufgabe, wenn sie kritisieren. Kritik angemessen vorbringen und verantworten lernen.

2.11 Freizeit

  • Zunehmende Bedeutung - Raum der Entlastung oder gar das eigentliche Leben.
  • Persönliche Interessen und Neigungen pflegen. Verständnis und Interesse für Kultur, Liebhabereien, Sport und Spiel fördern.

2.12 Andere Bildungseinflüsse

  • Schule nur ein Teil des Bildungswesens, darum Offenheit für ergänzende Einflüsse.
  • Zusammenarbeit mit den Eltern und mit anderen gesellschaftlichen Institutionen (Kirchen, Glaubensgemeinschaften, Jugendpflege und -fürsorge, Berufsberatung, Gewerkschaften, Berufsverbänden, Selbstverwaltungsorganen der Wirtschaft).

2.13 Schlussbemerkungen

  • Schule muss sich als helfende und dienende Einrichtung der demokratischen Gesellschaft verstehen. Deshalb müssen ihre Maßnahmen und Entscheidungen dem Bürger einsichtig sein.
  • Gefühl der Ohnmacht und des Ausgeliefertseins nicht entstehen lassen, durch Klarheit Vertrauen schaffen.

 3.0 Das Gymnasium

3.1 Aufgabe

  • Führt ohne Zwischenstufen zur Hochschulreife.
  • Mittelstufe: Erziehungsziele und Unterrichtsinhalte entsprechen weitgehend den übrigen Oberschulzweigen.
  • Oberstufe: Arbeit wird durch Ziel Studierfähigkeit bestimmt.
  • Besondere Möglichkeiten ergeben sich aus dem höheren Grad der Fähigkeit zur Abstraktion und Reflexion, daher stärkere Herausforderung des theoretischen Vermögens.
  • Höhere Verantwortung als Folge von tieferen Einsichten vorbereiten.

3.2 Didaktische Grundsätze

  • Wissenschaftspropädeutisch arbeiten, aber keine Vorleistungen auf Universitätsdisziplinen bieten.
  • Nicht ausschließlich an fachwissenschaftlicher Systematik orientieren, sondern fachübergreifende Fragestellungen und Zusammenhänge zwischen den einzelnen Bereichen bearbeiten.

3.3 Soziale Aufgabe

  • Weite Öffnung des Gymnasiums für alle Bevölkerungsschichten. Weder traditioneller Kanon von Bildungsgehalten noch geschlossener soziokultureller Hintergrund der Schülerschaft.
  • Deshalb unterschiedliche Voraussetzungen und Erwartungen berücksichtigen und Didaktik und Methodik an diesem Teil der Sozialisation orientieren. Techniken der geistigen Arbeit einüben.
  • Weder harte Auslese noch Senkung des Niveaus. Alle Befähigungen der Schüler wecken und fördern.

Home ] Nach oben ] Zurück ] Weiter ]


Ausgearbeitet von:     Dr. Manfred Rosenbach -        letzte Änderung am: 15.01.08
-