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Einführung in die
Rahmenpläne für Unterricht und Erziehung
Vorbemerkung
Die Rahmenpläne für Unterricht und Erziehung enthalten
eine Einleitung und einen Allgemeinen Teil. In diesem
Informationspapier werden die zentralen Gedanken der Einleitung sowie des
Abschnittes über die Berliner Schule stichwortartig zusammengefasst und
dokumentiert.
Eine Übersicht des Allgemeinen Teils A
und eine Liste der Einzelpläne des Besonderen Teils B
samt Fundstellen finden Sie auf der Webseite "Rahmenpläne für
Unterricht und Erziehung - Übersicht und
Fundstellen".
Die Gliederungspunkte
Der Text ist länger als webseitenüblich, deshalb
wird empfohlen, ihn auszudrucken. Wenn Sie einen schnellen
Überblick gewinnen wollen, können Sie jeden Punkt über eine Textmarke
direkt anwählen.
1.0 Einleitende
Grundsätze
1.1 Pädagogische
Grundsätze
1.2 Grundsätze für die Arbeit der Schule
2.0 Die Berliner
Schule
2.1 Gliederung
2.2 Prinzipielle Aspekte
2.3 Bildung und Erziehung
2.4 Rechte und Pflichten
2.5 Selbstverständnis und
Selbstverwirklichung
2.6 Weltverständnis
2.7 Leistung
2.8 Wissenschaftlichkeit
2.9 Beruf
2.10 Politische Bildung
2.11 Freizeit
2.12 Andere Bildungseinflüsse
2.13 Schlussbemerkungen
3.0 Das Gymnasium
3.1 Aufgabe
3.2 Didaktische Grundsätze
3.3 Soziale Aufgabe
1.0 Einleitende Grundsätze
1.1 Pädagogische
Grundsätze
- Individualität der Schüler und Eigengesetzlichkeit ihrer
Entwicklung berücksichtigen.
- Aktivität und Verantwortung der Schüler steigern.
- Soziale Integration fördern.
- Manuelles und musisches Tun unverzichtbar für personale
Entwicklung.
- Aufgaben der Schule überschreiten die Grenzen der
traditionellen Schulfächer.
Die Rahmenpläne berücksichtigen die veränderte
gesellschaftliche Situation. Sie müssen ständig überprüft und, wenn erforderlich,
geändert werden.
1.2 Grundsätze für die Arbeit
der Schule
- Schule ist Dienstleistung für den Einzelnen und die
Gesellschaft. Sie dient nicht nur der Vermittlung von Wissen, sondern auch der
Lebensbewältigung.
- Arbeit der Schule orientiert sich stärker an Gegenwart und
Zukunft, ohne wesentliche Inhalte der kulturellen Überlieferung aufzugeben.
- Keine Monopolstellung der Schule. Sie muss andere
Informations- und Erziehungsfaktoren didaktisch berücksichtigen.
- Ergebnisse der empirischen Forschung berücksichtigen,
ständige kritische Überprüfung.
- Zusammenwirken aller an der Schule interessierten Gruppen,
einschließlich der Schüler.
- Permanente Reform, überholte Auffassungen und Verfahren
aufgeben, um neue bemüht sein.
- Die Rahmenpläne sind Fundamentalpläne. Fundament an
Wissen, Können und Verhalten verbindlich festgelegt, geeignete Stoffe, Verfahren und
Maßnahmen angegeben.
- Im übrigen Auswahl von Stoffen und Lernverfahren den
Schulen und Lehrern überlassen, eigenes Ermessen in pädagogischer Verantwortung.
- Rahmenpläne sind eine Orientierungshilfe
für den Lehrer.
- Stoffhäufung vermeiden,
- exemplarisches Lernen,
- orientierendes Lernen,
- individualisierende Verfahren anwenden.
2.0 Die Berliner Schule
Die Aufgaben für Unterricht und Erziehung folgen aus § 1
SchulG. Folgende Grundsätze und Überlegungen sind zu beachten.
2.1 Gliederung
- Einheitliche Schule für die gesamte Jugend:
- Stufenweiser Aufbau; gleiche Bildungschancen.
2.2 Prinzipielle Aspekte
- Auswirkung rascher Veränderungen. Tendenzen der Entwicklung
klar, Vorhersage der künftigen Lebensbedingungen nicht möglich.
- Prägung durch Wissenschaft und Austausch von Informationen
erfordern Vorbereitung auf Abstraktion und Kommunikation.
- Bessere Bildung für alle erforderlich.
- Unterscheidung von höherer und volkstümlicher Bildung in
demokratischer Gesellschaft nicht mehr legitimiert.
- Nicht Auslese, sondern Förderung. Auslese ergibt sich von
selbst als Folge bestmöglicher Förderung.
2.3 Bildung und Erziehung
- Bildung kein Zustand, sondern ein Prozess. Ihr Ziel:
Lebensverständnis und Handlungsfähigkeit zu schaffen.
- Erziehung ist schrittweises Hinführen zur Mündigkeit.
- Nicht Wissen aufpfropfen und Gesinnung indoktrinieren,
sondern Wunsch und Fähigkeit zu Wissenserweiterung und sozialem Verhalten entwickeln und
fördern.
2.4 Rechte und Pflichten
- Verständnis für beides entwickeln.
- Das als wahr und wertvoll Erkannte vertreten, Überzeugungen
des anderen achten und ernst nehmen.
- Konflikte fair und rational austragen, nicht autoritär
unterdrücken oder harmonisierend verharmlosen.
2.5 Selbstverständnis
und Selbstverwirklichung
- Rationalität und emotionale Bindungen ermöglichen.
Stärkung der Willenskräfte.
- Zuwendung des Lehrers zum Schüler wesentliche Voraussetzung
für pädagogische Wirkung.
- Personale Begegnung wesentliche Grundlage der Erziehung.
2.6 Weltverständnis
- Fähigkeit zu verantwortlicher und kritischer Stellungnahme
entwickeln. Widerstand gegen unangemessene Machtansprüche und gegen Manipulation
ermutigen.
- Pädagogisches Handeln muss der demokratischen Lebensform
entsprechen; die soziologischen Gegebenheiten und die daraus folgenden psychologischen
Bedingungen des Menschen berücksichtigen.
- Schule keine pädagogische Provinz, sondern Teil der
Gesellschaft. Erziehung beruht auch auf zeitbedingten gesellschaftlichen Faktoren.
- Schule kein bloßes Abbild der Gesellschaft, sondern Anwalt
der jungen Menschen, indem Unterricht und Erziehung unmittelbare Lebenshilfe leisten.
2.7 Leistung
- Gesellschaft versteht sich auch als Leistungsgesellschaft.
Darum muss die Schule stärker Leistungsschule werden.
- Zur Leistungsbereitschaft anregen.
- Nicht bloßes Mehr an Leistung anstreben, sondern Leistung
in anderer Form.
- Anforderungen individualisieren.
2.8 Wissenschaftlichkeit
- Unterricht und Erziehung müssen sich grundsätzlich an den
Ergebnissen der Wissenschaft orientieren.
- Schule kein Abbild des Wissenschaftsbetriebes. Neben dem
Anspruch der Sache stehen die psychologischen und soziokulturellen Voraussetzungen sowie
die pädagogische Absicht.
- Die Wirklichkeit auch in ihren Gegensätzen und
Widersprüchen kennen lernen.
2.9 Beruf
- Bewährung im Beruf Teil der Selbstverwirklichung. Ergebnis
von Arbeit Teil unserer Existenz und ihrer Grundlage.
- Bildung kein Gegengewicht zur Technik, weil Technik Ergebnis
menschlichen Geistes ist.
- Für viele Menschen klaffen personale Existenz und
berufliche Tätigkeit auseinander - diesen Gegensatz verarbeiten helfen.
- Realistische Vorbereitung auf Arbeitswelt hilft dem jungen
Menschen, zwischen seinen verschiedenen Rollen unterscheiden zu lernen.
- Fähigkeit zur Kooperation fördern.
- Wahl eines Lebensberufes heute i.a. nicht mehr möglich.
Daher breite allgemeine Grundlage legen.
2.10 Politische Bildung
- Erziehung zur Politik durch Gewöhnung an Politik und
Information über Politik.
- Partnerschaftliche Formen eine Voraussetzung für
demokratische Lebensweise.
- Demokratie nicht idealisieren, sondern ihre Prinzipien
einsichtig machen (Offenheit für Veränderungen, Chance der Mitgestaltung, Prozess der
Machtbildung, Kontrolle der Macht, Legitimation der Herrschaft der Mehrheit, Schutz der
Minderheit, Legitimität unterschiedlicher Auffassungen).
- Gemeinwohl nicht vorgegeben; es muss stets von neuem
ermittelt werden.
- Freiheit des einen durch Freiheit und Recht des anderen
begrenzt.
- Nicht nur Möglichkeiten, sondern auch Grenzen politischer
Beteiligung zeigen, politische Wirklichkeit aufhellen, Resignation und Gleichgültigkeit
verhindern.
- SV und Schülerzeitungen erfüllen demokratische Aufgabe,
wenn sie kritisieren. Kritik angemessen vorbringen und verantworten lernen.
2.11 Freizeit
- Zunehmende Bedeutung - Raum der Entlastung oder gar das
eigentliche Leben.
- Persönliche Interessen und Neigungen pflegen. Verständnis
und Interesse für Kultur, Liebhabereien, Sport und Spiel fördern.
2.12 Andere Bildungseinflüsse
- Schule nur ein Teil des Bildungswesens, darum Offenheit für
ergänzende Einflüsse.
- Zusammenarbeit mit den Eltern und mit anderen
gesellschaftlichen Institutionen (Kirchen, Glaubensgemeinschaften, Jugendpflege und
-fürsorge, Berufsberatung, Gewerkschaften, Berufsverbänden, Selbstverwaltungsorganen der
Wirtschaft).
2.13 Schlussbemerkungen
- Schule muss sich als helfende und dienende Einrichtung der
demokratischen Gesellschaft verstehen. Deshalb müssen ihre Maßnahmen und Entscheidungen
dem Bürger einsichtig sein.
- Gefühl der Ohnmacht und des Ausgeliefertseins nicht
entstehen lassen, durch Klarheit Vertrauen schaffen.
3.0 Das Gymnasium
3.1 Aufgabe
- Führt ohne Zwischenstufen zur Hochschulreife.
- Mittelstufe: Erziehungsziele und Unterrichtsinhalte
entsprechen weitgehend den übrigen Oberschulzweigen.
- Oberstufe: Arbeit wird durch Ziel Studierfähigkeit
bestimmt.
- Besondere Möglichkeiten ergeben sich aus dem höheren Grad
der Fähigkeit zur Abstraktion und Reflexion, daher stärkere Herausforderung des
theoretischen Vermögens.
- Höhere Verantwortung als Folge von tieferen Einsichten
vorbereiten.
3.2 Didaktische
Grundsätze
- Wissenschaftspropädeutisch arbeiten, aber keine
Vorleistungen auf Universitätsdisziplinen bieten.
- Nicht ausschließlich an fachwissenschaftlicher Systematik
orientieren, sondern fachübergreifende Fragestellungen und Zusammenhänge zwischen den
einzelnen Bereichen bearbeiten.
3.3 Soziale Aufgabe
- Weite Öffnung des Gymnasiums für alle
Bevölkerungsschichten. Weder traditioneller Kanon von Bildungsgehalten noch geschlossener
soziokultureller Hintergrund der Schülerschaft.
- Deshalb unterschiedliche Voraussetzungen und Erwartungen
berücksichtigen und Didaktik und Methodik an diesem Teil der Sozialisation orientieren.
Techniken der geistigen Arbeit einüben.
- Weder harte Auslese noch Senkung des Niveaus. Alle
Befähigungen der Schüler wecken und fördern.
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Ausgearbeitet
von: Dr. Manfred
Rosenbach - letzte Änderung am: 15.01.08
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